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Vorsicht Gegenverkehr in Einbahnstraßen: Radler dürfen oft in beide Richtungen fahren

Archivmeldung vom 28.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gila Hanssen / pixelio.de
Bild: Gila Hanssen / pixelio.de

Zügig an der rechts abgehenden Einbahnstraße vorbeigefahren - und den unerwartet daraus auftauchenden Radfahrer übersehen: Rund ein Viertel der Deutschen rechnet laut einer repräsentativen Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 nicht mit Gegenverkehr aus Einbahnstraßen. "Diese sind aber oft für Radfahrer freigegeben", so Andreas Tepe von R+V24. "Autofahrer sollten auf die entsprechende Beschilderung achten und mit Radlern aus der 'falschen' Richtung rechnen." Gerade in der warmen Jahreszeit wächst die Gefahr, denn es sind zahlreiche Radfahrer unterwegs.

Voraussetzung für die Öffnung einer Einbahnstraße für Radfahrer ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Gekennzeichnet ist dies durch ein Zusatzzeichen mit abgebildetem Fahrrad. Gefährliche Situationen entstehen dann vor allem durch vorbeifahrende und abbiegende Autos: "27 Prozent der Befragten gaben in unserer Umfrage an, bei Einbahnstraßen, die rechts von der Fahrbahn abgehen, nicht auf herauskommende Verkehrsteilnehmer zu achten", sagt R+V24-Experte Andreas Tepe. Auch beim Linksabbiegen aus der Einbahnstraße müssen Autofahrer umdenken. "Die Pflicht zum Links-Einordnen entfällt. Fährt ein Radfahrer entgegengesetzt in die Straße hinein, ist der Linksabbieger sonst im Weg."

Auch muss die Straße breit genug sein. Auf jeden Fall ist Vorsicht das oberste Gebot, ganz besonders bei den Vorfahrtsregeln. In den meisten Tempo-30-Zonen herrscht "rechts vor links", wenn es nicht anders ausgeschildert ist.

Quelle: R+V24 (ots)

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