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Navigationsgerät unterwegs bedienen kann teuer werden

Archivmeldung vom 03.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Mobiles Navigationsgerät im Pkw. Bild: Usien / de.wikipedia.org
Mobiles Navigationsgerät im Pkw. Bild: Usien / de.wikipedia.org

Schnell während der Fahrt das neue Ziel eingeben oder die Einstellungen am Navi ändern: Einer Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 zufolge tut das jeder dritte Autofahrer. Doch bei einem Unfall kann dieses Verhalten als "grob fahrlässig" eingestuft werden. Interessant: Fast jeder zweite Befragte hält es für erlaubt, das Navi während der Fahrt zu bedienen. Bei Stadtplan oder Landkarte sind es nur 13 Prozent.

Dabei gelten für alle Navigationshilfen - ob digitales Navi oder klassische Landkarte - dieselben Regelungen. "Zwar müssen Autofahrer in beiden Fällen kein Bußgeld befürchten. Aber bei einem Unfall wird so etwas oft als grob fahrlässig bewertet", erklärt Torsten Nils Unger von R+V24. Dann kann es sein, dass der Autofahrer einen Teil der Schuld zugesprochen bekommt - selbst wenn er den Unfall nicht verschuldet hat. Hinzu kommt: Auch die Versicherung übernimmt unter Umständen nicht den gesamten Schaden. "Autofahrer, die hier auf Nummer sicher gehen wollen, sollten ihren Versicherungsvertrag überprüfen. In einigen Tarifen wird auf den Einspruch bei grober Fahrlässigkeit verzichtet", so Unger.

Mobiltelefon als Navi: Bußgeld möglich

Wichtig: Wer sein Handy während der Fahrt zum Navigieren benutzt, kann zusätzlich mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei bestraft werden. Denn es ist grundsätzlich verboten, ein Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen - unabhängig davon, was man damit macht.

Quelle: R+V24

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