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Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen ein Mittelklassefahrzeug behalten

Archivmeldung vom 14.07.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Empfänger von Arbeitslosengeld II dürfen ein angemessenes Auto behalten. Für die Angemessenheit gelten keine starren Wertgrenzen.

Entscheidend ist vielmehr, ob das Fahrzeug zuverlässig und möglichst wenig reparaturanfällig ist. Es darf außerdem keinen übertriebenen Luxus oder eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Motorleistung aufweisen. Nach diesen Grundsätzen ist ein Mittelklassewagen (hier: mit 115 PS) noch als angemessen anzusehen.

Quelle: Pressemeldung: Verlag Otto Schmidt

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