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Gefährliche Güter im Fluggepäck - Kettensägen gehören nicht in den Koffer

Archivmeldung vom 18.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es ist Ferienzeit und die Vorfreude auf den Urlaub groß. Damit das Reisevergnügen ungetrübt bleibt, sollte beim Packen der Koffer darauf geachtet werden, dass die Fluggesellschaften wegen der technischen Sicherheit an Bord eine ganze Reihe von Gegenständen von der Beförderung ausschließen.

So genannte Gefahrgüter, von denen zum Beispiel eine Brand- oder Explosionsgefahr ausgeht, gehören nicht in das Reisegepäck. Hierzu zählen auch so vermeintlich harmlose Gegenstände wie Feuerzeuge oder Taucherlampen. Nach Vorschrift der International Air Transport Association (IATA), in der alle führenden Fluggesellschaften Mitglied sind, ist lediglich die Mitnahme eines Feuerzeugs zum persönlichen Gebrauch, am Körper getragen, erlaubt.

Da das Gepäck in Frankfurt auf dem Transportweg vom Aufgabeschalter zum Flugzeug in Abwesenheit des Passagiers durchleuchtet wird, ist eine Kontaktaufnahme mit dem Passagier nach Feststellen eines gefährlichen Gegenstands nicht möglich. Damit das Gepäckstück dennoch mit dem Fluggast am Zielort ankommt, muss das beanstandete Teil aus Tasche oder Koffer entnommen und - im Falle von höherwertigen Gegenständen - in speziellen Aufbewahrungsräumen für eine Dauer von 4 Wochen eingelagert werden bis der Fluggast seinen Besitz nach der Rückkehr wieder abholt.

Aber nicht nur Feuerzeuge zählen zum Gefahrgut, sondern auch Kettensägen, von denen allein im letzten Monat 63 Stück anfielen. Selbst neue Kettensägen müssen entnommen werden, weil die Sägen nach einer Funktionsprüfung im Werk noch Rückstände von Benzin und Öl aufweisen. Urlaubsspezifische Gegenstände sind Camping-Öfen und -Kocher sowie Taucherlampen und Schwimmwesten mit Gasdruckzylinder. Im Winter wiederum haben Lawinenrucksäcke mit Gaskartuschen Saison, die so verpackt sein müssen, dass sie nicht versehentlich ausgelöst werden können.

Weitere Informationen zum Thema Gefahrgut im Luftverkehr mit einer aktuellen Warenliste gibt es im Internet auf der Website der Fraport AG unter: www.frankfurt-airport.de/cms/default/dok/331/331451.gefahrgut.html und beim Luftfahrt-Bundesamt unter: www.lba.de/cln_010/nn_57316/DE/Betrieb/Gefahrguttransport/A__Z__Passagierinfo__Gefahrgut__Gepaeck.html 

Quelle: Fraport AG

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