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Händler müssen grundsätzlich alle Euro-Scheine annehmen

Archivmeldung vom 23.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: premiumpresse
Bild: premiumpresse

Händler in der Euro-Zone dürfen nach Angaben der EU-Kommission von ihren Kunden weder kleine Münzen noch große Scheine grundsätzlich ablehnen. "Eine Ablehnung sollte nur möglich sein, wenn sie sich auf Gründe im Zusammenhang mit dem Grundsatz des guten Glaubens gründet" und das müsse von Fall zu Fall entschieden werden, heißt es in einem Grundsatzpapier, das die EU-Kommission in Brüssel veröffentlichte.

So dürften Geschäfte auf Schildern an der Kasse nicht grundsätzlich ausschließen, von ihren Kunden Euro-Scheine ab einem bestimmten Wert anzunehmen.

Andererseits dürfen laut EU-Kommission auch die kleinsten Euro-Einheiten, Ein- und Zwei-Cent-Münzen, selbst in denjenigen Euro-Ländern nicht abgelehnt werden, in denen es die Vereinbarung gebe, Preise mindestens in Fünf-Cent-Schritten abzustufen. Händler und Dienstleister dürfen dem Papier zufolge aber die Bezahlung in bar ablehnen, wenn sie nicht genügend Wechselgeld in der Kasse haben. Auch wenn ein Schein einen unverhältnismäßigen Wert gegenüber dem geforderten Preis habe, könne der Händler sich weigern.

In ihrem Grundsatzpapier befasst sich die EU-Kommission auch mit der Zerstörung und Beschädigung von Euro-Münzen und -Scheinen. Die "nicht genehmigte Zerstörung von Banknoten oder Münzen in Euro" sollten die Euro-Länder verbieten. Die Zerstörung kleiner Mengen an Scheinen oder Münzen durch Einzelpersonen solle aber nicht bestraft werden. Die EU-Kommission schrieb weiter, die Beschädigung der Zahlungsmittel zu künstlerischen Zwecken solle zwar nicht gefördert, aber toleriert werden.

Quelle: premiumpresse

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