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Landgericht stoppt Vertragsklauseln in Heimverträgen

Archivmeldung vom 07.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Campomalo / pixelio.de
Bild: Campomalo / pixelio.de

Ein Altenheim darf von Angehörigen keine vertragliche Zusicherung verlangen, finanziell einzuspringen, wenn der Bewohner nicht zahlen kann. Das berichtet das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Mainz.

Entsprechende Klauseln in Heimverträgen sind demnach unzulässig. Das Verfahren hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband angestrengt.

Quelle: Wort und Bild - Senioren Ratgeber (ots)

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