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Nach Drogenfahrt droht MPU

Archivmeldung vom 13.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Henning Hraban Ramm / pixelio.de
Bild: Henning Hraban Ramm / pixelio.de

Fahren unter Drogeneinfluss ist weder cool noch ein Pappenstiel. Doch gerade bei einem Diskobesuch oder während eines Musikfestivals greifen einige zu illegalen Drogen. Immer häufiger werden motorisierte Verkehrsteilnehmer beim Fahren unter Einfluss berauschender Substanzen ertappt. 2011 sind 20 Prozent aller medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) anlässlich einer Drogenfahrt oder missbräuchlichen Medikamentenkonsums angeordnet worden.

Das Bundesverkehrsministerium sieht in der MPU ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der Kraftfahreignung. Es ist also davon auszugehen, dass die MPU eine Vielzahl von drogenbedingten Verkehrsunfällen verhindert.

Dass schon ab der ersten Drogenfahrt die Fahrerlaubnis entzogen wird und für die Neuerteilung eine MPU angeordnet wird, wissen aus Erfahrung des Verkehrspsychologen die wenigsten. Für Cannabis gilt als Grenzwert 1 ng/ml. Selbst bei Unterschreiten des Grenzwertes erfolgt ein Eintrag in der Führerscheinakte. Fahrer, die ein weiteres Mal mit Drogen am Steuer erwischt werden, müssen unter Umständen durch ein Drogenscreening nachweisen, dass keine Drogenabhängigkeit, kein Drogenmissbrauch beziehungsweise kein gewohnheitsmäßiger Konsum vorliegt. Von den Drogenauffälligen werden zudem mehrere gerichtsverwertbare Urin- beziehungsweise Haaranalysen über einen Zeitraum von einem halben bis zu einem Jahr gefordert.

Quelle: Auto-Medienportal.Net (pressrelations)

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