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Gericht: T-Online speichert IP-Adressen unzulässig

Archivmeldung vom 01.07.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Das Amtsgericht Darmstadt, erklärte die Datenspeicherung von T-Online für unzulässig.

Kundinnen und Kunden von T-Online wird bei der Einwahl ins Internet eine IP-Adresse dynamisch zugeteilt. Die Daten, wem zu welchen Zeitpunkt welche Adresse zugeteilt wurde, werden mehrere Monate (80 Tage nach Rechnungsversand) gespeichert.

Dagegen klagte ein Kunde vor dem Amtsgericht Darmstadt, das am gestrigen Donnerstag diese Datenspeicherung für unzulässig erklärte (Az. 300 C 397/04). Unterstützt wurde er in seiner Auffassung, dass es sich um eine unzulässige Überwachung handle, durch ein Gutachten des Bundesbeauftragten für Datenschutz.

Quelle: http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1591

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