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Nicht rechtskräftig: Gericht verpflichtet Facebook zur Löschung beleidigender Profile

Archivmeldung vom 27.06.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Facebook Nutzerkonten löschen muss, die ausschließlich für beleidigende Äußerungen genutzt werden. Das teilte das OLG am Freitag mit. Die Klägerin hatte sich gegen zwei Profile gewandt, auf denen unter anderem Beleidigungen wie "Du dumme Sau" und "frigide menopausierende Schnepfe" veröffentlicht worden waren. Das Gericht sah darin eine Persönlichkeitsverletzung.

Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Profile nach den Gesamtumständen nur für rechtsverletzende Äußerungen eingerichtet worden seien. Die Klägerin sei in ihrem Bekanntenkreis als betroffene Person erkennbar gewesen, unter anderem durch beigefügte Bilder. Bei einem der Profile handle es sich zudem um eine verfremdete Namensversion der Klägerin, was ebenfalls als Beleidigung zu werten sei.

Das Gericht wies darauf hin, dass die Löschung der gesamten Profile in diesem Fall das effektivere Mittel sei, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Facebook kann noch die Zulassung der Revision beantragen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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