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Erfolgreiche Klage gegen die Industrie- und Handelskammer (IHK) - IHK nimmt Beitragsbescheid zurück

Archivmeldung vom 19.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Im Kampf einer Unternehmerin aus Bielefeld gegen die Windmühlenflügel des Kammerzwangs kam es zu einer faustdicken Überraschung. Die verklagte Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld nahm nämlich ihren Beitragsbescheid aufgrund der Klage zurück.

Was war geschehen? Die Unternehmerin Frau Ute Twelenkamp aus Bielefeld hatte eine Klage gegen die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht. Die Klage richtete sich vor allem gegen ihre Zwangsmitgliedschaft bei der IHK sowie deren Rücklagengebaren.

Verwaltungsgericht verlangte Auskunft über Rücklagen der IHK

Bereits in der ersten Instanz hatte die Unternehmerin einen wichtigen Etappensieg erzielt. Bevor das Verwaltungsgericht Minden ein Urteil fällte, musste die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Auskunft über ihre aus Mitgliedsbeiträgen finanzierten Rücklagen und deren Verwendungszwecke geben. Obwohl sich herausstellte, dass die Rücklagen der Beklagten in den streitgegenständlichen Beitragsjahren exorbitant hoch und somit nur schwer mit dem gesetzlich verankerten Kostendeckungsprinzip zu vereinbaren waren, wies das Verwaltungsgericht Minden die Klage der Unternehmerin ab.

Unternehmerin legte Berufung ein

Die Unternehmerin beantragte daraufhin die Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit Beschluss vom 10.10.2011 ließ das Oberverwaltungsgericht die Berufung zu, „weil die Rechtssache angesichts der Komplexität der sich stellenden Sach- und Rechtsfragen besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweist“.

IHK nimmt Beitragsbescheid zurück

Im Rahmen des Berufungsverfahrens kam es jetzt zu einer faustdicken Überraschung. Denn die verklagte IHK Ostwestfalen zu Bielefeld nahm ihren Beitragsbescheid zurück. Zur Begründung wurde von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld offiziell vorgetragen, dass Anhaltspunkte dafür bestünden, dass Frau Twelenkamp ein handwerksähnliches Gewerbe betreibe und dann gegebenenfalls beitragsfrei für den Zeitraum des Bescheides zu stellen wäre.

Aber entspricht diese Begründung der Wahrheit oder ist sie nur vorgeschobenes Geplänkel?

Oberverwaltungsgericht: Rücklagen der IHK zu hoch

Jetzt wird es brisant, denn dem Bundesverband für freie Kammern e.V. (siehe www.bffk.de) liegt das Protokoll einer Vollversammlung der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld vor. Danach habe sich die IHK mit dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung gesetzt. Dabei habe der Berichterstatter des Senats die Rücklagen der IHK in Relation zu dem Gesamthaushalt als zu hoch angesehen. Außerdem müsse prozessstrategisch überlegt werden, ob die IHK es auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ankommen oder die Klägerin durch Aufhebung des Beitragsbescheides klaglos stellen lassen wolle.

Grund für die Rücknahme des Beitragsbescheides waren somit die hohen Rücklagen der IHK in den streitgegenständlichen Beitragsjahren.

Droht jetzt eine Klagewelle?

Rechtsanwalt Dominik Storr hält auch künftige Beitragsbescheide für anfechtbar, solange die Industrie- und Handelskammern derart hohe Rücklagen auf Kosten ihrer Zwangsmitglieder bilden. „Bevor die Industrie- und Handelskammern weitere Beiträge erheben, sollten sie die hohen Rücklagen für ihre eigentlichen Aufgaben verwenden“, so der Rechtsanwalt.

Unternehmerin zog somit erfolgreich gegen die IHK vor Gericht

Das ist ein weiterer und sehr wichtiger Etappensieg für die Klägerin. Nach der Rücknahme des Beitragsbescheides muss damit gerechnet werden, dass auch andere Unternehmer beitragsfrei gestellt werden wollen. „Die Industrie- und Handelskammern müssen somit ihre Rücklagen drastisch senken“, sagt Rechtsanwalt Dominik Storr.

Das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ist im Übrigen noch nicht beendet. Gegenstand des Verfahrens ist noch die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK, die nach Auffassung der Klägerin gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte verstoße. Dies möchte die Unternehmerin notfalls vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klären lassen.

Mehr Informationen zu diesem Verfahren finden Sie unter http://www.buergeranwalt.com/category/ihk-zwang/.

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