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Neue Arbeitsstelle zu spät dem Jobcenter gemeldet: 2.250 Euro Geldstrafe und Rückzahlung aller Leistungen

Archivmeldung vom 08.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Zoll
Bild: Zoll

Fünfundsiebzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 2.250 Euro Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Lingen für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus Lingen bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch.

Im April 2018 ging der Mann einer geringfügigen Beschäftigung nach, die er dem Arbeitsamt nicht mitgeteilt hatte. Auch eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die er im Juni 2018 begann, teilte er dem Arbeitsamt erst verspätet mit. So konnte der Mann rund 980 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit in Lingen) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld I und zwei Gehälter von verschiedenen Arbeitgebern bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan. "Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an die Agentur für Arbeit zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

Quelle: Hauptzollamt Osnabrück (ots)


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