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Grundgesetze für die Forscher

Archivmeldung vom 07.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Jeden Tag kommt es in Forschungsinstituten zu haarsträubenden Situationen. Professoren beauftragen im Labor ihre jungen Mitarbeiter mit Arbeiten, für die diese gar nicht ausreichend qualifiziert sind; ...

Wissenschaftler bekommen Millionen Euro an Steuergeldern überwiesen - und bewahren ihre Forschungsergebnisse nur auf einem einzigen, absturzgefährdeten Rechner auf; Frauen werden aus dem Institut hinauskomplimentiert, weil sie schwanger sind; vor der Einreichung wissenschaftlicher Arbeiten setzen sich Vorgesetzte auf die Autorenliste, obwohl sie gar nicht mitgeforscht haben.

Künftig sollen sich innerhalb der Europäischen Union Wissenschaftler, die solche und andere Mißstände erleben, an eine zentrale Beschwerdestelle wenden und eine Überprüfung der Vorfälle veranlassen können - zumindest dann, wenn sie selbst und ihre Universität oder ihr Unternehmen jene "Charta der Wissenschaft" unterzeichnet haben, die in Brüssel formuliert wurde und in den kommenden Tagen der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll.

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