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USA: Oberster Gerichtshof untersagt Patente auf menschlichem Erbgut

Archivmeldung vom 13.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Das Portal des Gerichts mit der Inschrift EQUAL JUSTICE UNDER LAW
Das Portal des Gerichts mit der Inschrift EQUAL JUSTICE UNDER LAW

Foto: UpstateNYer
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat Patente auf menschlichem Erbgut für unzulässig erklärt. Unternehmen könnten sich aber synthetisch hergestellte Erbsubstanz urheberrechtlich schützen lassen, so die US-Richter am Donnerstag.

Seit Jahren gibt es unter Wissenschaftlern und Ethikern Streit um die Patentierbarkeit. Bereits 1994 hatte ein US-Unternehmen in Kooperation mit der University of Utah einen Antrag auf Patentschutz für isolierte DNA erhalten und damit nach Ansicht von Kritikern wissenschaftliche Forschung erschwert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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