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Zahl der Deutschlandstipendien 2018 um 5 % gestiegen

Archivmeldung vom 03.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Im Jahr 2018 haben 27 200 Studierende ein Deutschlandstipendium nach dem Stipendienprogramm-Gesetz erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten gegenüber dem Vorjahr um 5 %. Ihr Anteil betrug damit 1 % gemessen an der vorläufigen Gesamtzahl der Studierenden des Wintersemesters 2018/2019.

Mit dem Deutschlandstipendium werden seit dem Sommersemester 2011 Studierende gefördert, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Der Anteil der Studierenden, die ein Deutschlandstipendium erhalten, soll jährlich erhöht werden. Das Gesetz sieht einen Anteil von 8 % geförderter Studierender als Höchstgrenze vor.

Anteil der geförderten Studierenden im Saarland am höchsten

Den höchsten Anteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten an der vorläufigen Gesamtzahl der Studierenden im Wintersemester 2018/2019 gab es im Saarland mit 1,6 %, den geringsten in Hamburg mit 0,5 %. Der Frauenanteil unter den Geförderten betrug 2018 bundesweit 52 %.

Zahl der privaten Mittelgeber um 4 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen

Die Deutschlandstipendien in Höhe von monatlich 300 Euro werden je zur Hälfte vom Bund und von privaten Mittelgebern finanziert. Von privaten Mittelgebern warben die Hochschulen 2018 Fördermittel in Höhe von 28,1 Millionen Euro ein, das waren 4 % mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig stieg die Zahl der Mittelgeber ebenfalls um 4 % auf 7 840. Die Mittelgeber waren 2018 vor allem Kapitalgesellschaften (3 060 Mittelgeber mit insgesamt 9,3 Millionen Euro Fördersumme) sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts, wie zum Beispiel eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften oder Stiftungen des privaten Rechts (1 840 Mittelgeber mit insgesamt 10,6 Millionen Euro Fördersumme).

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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