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Zahl der Deutschlandstipendien 2020 leicht gesunken

Archivmeldung vom 19.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Jahr 2020 haben 28 100 Studierende ein Deutschlandstipendium nach dem Stipendienprogramm-Gesetz erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten gegenüber dem Vorjahr erstmals seit der Einführung des Programms leicht gesunken, nämlich um 0,3 %.

Ihr Anteil an allen Studierenden lag gemessen an der vorläufigen Gesamtzahl der Studierenden des Wintersemesters 2020/2021 wie im Vorjahr bei 1,0 %.

Mit dem Deutschlandstipendium werden seit dem Sommersemester 2011 Studierende gefördert, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt. Der Anteil der Studierenden, die ein Deutschlandstipendium erhalten, soll gemäß dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) jährlich erhöht werden. Das Gesetz sieht 8 % geförderte Studierende als Höchstgrenze vor.

Anteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten im Saarland am höchsten

Wie bereits in den Vorjahren verzeichnete das Saarland mit 1,6 % den höchsten Anteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten an allen Studierenden im Wintersemester 2020/2021. Den geringsten Anteil gab es in Thüringen mit 0,4 %.

Zahl der privaten Mittelgeber um 1 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen

Die Deutschlandstipendien in Höhe von monatlich 300 Euro werden je zur Hälfte vom Bund und von privaten Mittelgebern finanziert. Von privaten Mittelgebern warben die Hochschulen 2020 Fördermittel in Höhe von 29,4 Millionen Euro ein, das waren 1,0 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Mittelgeber stieg ebenfalls um 1,0 % auf 8 140. Die Mittelgeber waren 2020 vor allem Kapitalgesellschaften (2 930 Mittelgeber mit insgesamt 9,1 Millionen Euro Fördersumme) sowie sonstige juristische Personen des privaten Rechts, wie zum Beispiel eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften oder Stiftungen des privaten Rechts (2 100 Mittelgeber mit insgesamt 12 Millionen Euro Fördersumme).

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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