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BGH: Schwarzarbeiter haben keinen Anspruch auf Bezahlung

Archivmeldung vom 10.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Schwarzarbeiter haben keinen rechtlichen Anspruch auf eine Bezahlung ihrer Arbeit. Ein entsprechendes Urteil fällte am Donnerstag der Bundesgerichtshof. Ein Vertrag, in dem bewusst gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen wurde, sei nichtig. Daher stehe dem Schwarzarbeiter auch kein Ausgleich für seine Leistung zu.

Der Grundsatz von Treu und Glauben gelte in diesem Fall nicht. "Die Durchsetzung der vom Gesetzgeber mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verfolgten Ziele, die Schwarzarbeit effektiv einzudämmen, erfordert eine strikte Anwendung dieser Vorschrift", erklärte das Gericht. Hintergrund des Urteils war die Klage eines Handwerksbetrieb, der Arbeiten ohne Rechnung ausgeführt hatte. Diese waren dann nur teilweise bezahlt worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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