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Kartellamts-Präsident Mundt im 'markenartikel': "Effektiver Wettbewerbsschutz ist der beste Verbraucherschutz"

Archivmeldung vom 14.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Bild: Bundeskartellamt
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Bild: Bundeskartellamt

Zum 80-jährigen Bestehen des Magazins 'markenartikel' hat der New Business Verlag in Hamburg eine umfangreiche Jubiläumsausgabe herausgebracht. Darin hebt der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hervor, dass ein "effektiver Wettbewerbsschutz" der "beste Verbraucherschutz" sei.

In der digitalen Wirtschaft gebe es gegenwärtig Probleme, bei denen der "klassische zivilrechtliche Verbraucherschutz an seine Grenzen" stoße. Mundt räumte ein: "Wenn Sie Zweifel an den Ergebnissen eines Vergleichsportals haben, können Sie als Einzelner wenig machen." Der oberste deutsche Wettbewerbshüter weiß jedoch Rat: Das Bundeskartellamt könne dann untersuchen, wie die "Vergleichsportale funktionieren, wie Rankings zustande kommen, welche Provisionen fließen und wie die Marktabdeckung der Portale sei", erklärte Mundt im Interview mit dem 'markenartikel'.

Bei unterschiedlichen Auffassungen im Internet-Handel bietet Mundt Unternehmen an, sich mit "grundsätzlichen Fragen" an das Bundeskartellamt zu wenden. Es gebe immer wieder "neue Fallkonstellationen".

Das Magazin 'markenartikel - Das Magazin für Markenführung', das vom Markenverband herausgegeben wird, wurde 1934 als 'Zeitschrift zur Förderung der Qualitätsware' in Berlin gegründet

Quelle: markenartikel - Das Magazin für Markenführung (ots)

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