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Futura Finanz-Chef Turgut: Festnahme nach Insolvenzantrag

Archivmeldung vom 03.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Für die geprellten Futura Finanz-Anleger dürfte diese Nachricht eine Genugtuung sein: Michael Turgut, Chef der Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG, kurz: Futura Finanz, wurde kurz vor Jahreswechsel erneut verhaftet.

Die Staatsanwaltschaft Hof hatte am 20. Dezember den Haftbefehl ausgestellt. Der Vorwurf: Turgut soll sich nicht an seine Bewährungsauflagen gehalten haben. Nur einen Tag zuvor hatte die Futura Finanz beim Amtsgericht Hof Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt (IN 639/07). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Bayreuther Rechtsanwalt Dr. Martin Prager bestellt.

Laut der Siegburger Kanzlei Göddecke, die zahlreiche geschädigte Futura Finanz-Anleger vertritt, soll Turguts Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Frühjahr 2005 der Hintergrund der erneuten Verhaftung sein. Damals erhielt der Chef der nun insolventen Futura Finanz lediglich eine Bewährungsstrafe. Offensichtlich befolgte Turgut aber nicht die Bewährungsauflagen und wurde von der Staatsanwaltschaft Hof erneut festgesetzt. „Ob möglicherweise auch ein Zusammenhang mit dem Insolvenzantrag besteht, kann zur Zeit nur gemutmaßt werden“, so Rechtsanwalt Mathias Corzelius von der Kanzlei Göddecke. „Jedenfalls lässt sich der enge zeitliche Zusammenhang nicht leugnen.“

Bei der Futura Finanz handelt es sich um die einstige Vertriebsgesellschaft von Michael Turgut, die wegen ihrer Vermittlungstätigkeit für die "Göttinger Gruppe", die Frankonia-Gruppe und zuletzt auch die Deutsche Anlagen AG (MSF-Beteiligungen) ins Visier von Verbraucherschützern und Anwälten geraten war. Die Futura Finanz muss sich derzeit wegen des Vorwurf fehlerhafter Aufklärung in erheblichem Umfang vor deutschen Gerichten verantworten. Vielleicht auch deshalb gründete Turgut die IFF AG, die zuletzt das Vertriebsgeschäft übernahm. Diese neue Gesellschaft ist von der Futura Finanz zu unterscheiden. „Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei der Futura Finanz nur noch um eine leere Hülle, die zurückgelassen wurde, um die Klagewelle abzufangen und der IFF AG einen unbeschwerten Start zu ermöglichen“, so Corzelius. Bis zuletzt konnte die Kanzlei Göddecke aber noch Titel gegen die Futura Finanz erwirken, die auch beglichen wurden.

Quelle: Kanzlei Göddecke

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