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Streit zwischen Nike und „MSCHF“ beendet: Verkaufte Schuhe werden zurückerworben

Archivmeldung vom 09.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Promotional image of the Satan Shoes
Promotional image of the Satan Shoes

Lizenz: Fair use
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das US-Kunstkollektiv „MSCHF“, das Sportschuhe mit satanischen Motiven unter dem Namen „Satan-Schuhe“ entwickelte, hat zugestimmt, die an Verbraucher verkauften Schuhe zurückzuerwerben. Dies gaben internationale Medien am Freitag bekannt. Damit gilt der Streit zwischen Nike und „MSCHF“ als beigelegt, wie das russische online Magazin „SNA News“ berichtet.

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes geschrieben: "Der freiwillige Rückruf erfolgt demnach im Rahmen einer Regelung, die mit dem Sportartikelhersteller Nike erzielt wurde. Die Vereinbarung ermögliche es, die Schuhe zum Einzelhandelspreis rückzukaufen. Zudem habe die Firma „MSCHF“ Kunden eine volle Rückerstattung angeboten, um die Schuhe aus dem Verkehr zu ziehen.

Ende März hatten die Firma „MSCHF“ und der Rapper Lil Nas X ihre eigene Version der Schuhe Air Max 97 von Nike vorgestellt.

Die Stücke, die einen Tropfen Menschenblut in der Sohle beinhalten sollen, waren in den USA zum Verkauf angeboten worden und laut „MSCHF“ innerhalb einer Minute ausverkauft. Insgesamt sind Angaben zufolge 666 individuell nummerierte Paare mit einem stolzen Preis von jeweils 1018 US-Dollar über den Ladentisch gegangen.

Am 30. März verklagte der Sportartikelhersteller Nike das US-Kunstkollektiv „MSCHF“ wegen Markenrechtsverletzung. Denn die Fußbekleidung sei ohne Genehmigung von „Nike“ hergestellt worden, berichtete das Musik-Magazin „Rolling Stone“, dem die Klage vorlag.

Demnach sind die „Satan-Schuhe“ inoffizielle Redesigns von Nikes Markenzeichen, dem Air Max 97-Sneaker. Bereits einen „erheblichen Schaden für den Firmenwert“ hätten die Schuhe verursacht, hieß es in der Klage weiter. Letztlich entschied das Gericht zugusten von Nike. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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