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Immobilienverband hält EU-Kredit-Richtlinie für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 26.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Immobilienverband IVD äußert rechtliche Bedenken gegenüber einem neuen Gesetz, das die Vergabe von Krediten an die Käufer von Häusern oder Wohnungen schärfer reguliert. Nach Ansicht des IVD-Bundesverbandes verstößt die Regelung gegen das Gleichbehandlungsprinzip im Grundgesetz, weil sie ältere Menschen diskriminiere, berichtet der "Spiegel" in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe.

Die sogenannte Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde von der EU vorgegeben, im März trat sie in Deutschland in Kraft. Die Banken müssen nach IVD-Auslegung seitdem darauf achten, dass Kunden ihre Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag noch zu Lebzeiten selbst erfüllen können. Daher scheuten die Institute die Vergabe an Ältere, heißt es in einem IVD-Positionspapier. Wer über 60 sei, bekomme keinen Kredit mehr.

Eine solche Diskriminierung sei sachlich nicht gerechtfertigt, argumentiert der Verband, der die Interessen von Immobilienberatern, Maklern, Sachverständigen und Verwaltern vertritt. Schließlich könnten auch die Erben das Darlehen bedienen, etwa aus den Mieteinnahmen, oder sie könnten aus dem Verkaufserlös den Kredit tilgen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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