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Genossenschaftsverband Bayern: Entbürokratisierung bei Wertpapierordern war überfällig

Archivmeldung vom 24.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Heute hat die EU-Kommission Vorschläge für kurzfristige Erleichterungen im Wertpapierhandel präsentiert, um die wirtschaftliche Erholung Europas zu unterstützen. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) wertet die vorgeschlagenen Veränderungen als "überfälligen Schritt zur Entbürokratisierung im Wertpapiergeschäft".

Mit dem Gesetzesvorschlag erhalten Bankkunden künftig die Wahl, ob sie bei telefonischen Wertpapierbestellungen die Kosteninformationen zu den jeweiligen Wertpapieren vorab schriftlich bekommen möchten oder ob sie lieber die Order schnell abwickeln und die Informationen erst im Nachgang erhalten. Bislang waren die Banken verpflichtet, die Kosteninformationen vorab zu senden. "Die EU-Kommission hat erkannt, dass sie den Verbrauchern keinen Dienst erweist, wenn sie Telefongeschäfte durch unnötige Vorschriften erschwert. Viele Kunden empfinden die starren Vorschriften als Ärgernis. In den vergangenen Monaten ist das nochmals deutlich geworden. Die nun getroffene Neuregelung hilft Kunden und Banken, sich auf Beratung statt auf Papierkram zu konzentrieren", kommentierte Jürgen Gros, Präsident des GVB, den Vorschlag aus Brüssel.

Seit der Einführung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II im Januar 2018 hatte der GVB darauf gedrängt, die Vorschriften praxistauglicher zu gestalten. "Es ist begrüßenswert, dass die Kommission Maßnahmen korrigiert, die sich als unpraktikabel erwiesen haben", betonte Jürgen Gros. "Wahlfreiheit statt Bevormundung, das sollte auch die Richtschnur für die weitere Reform von MiFID II sein." Kunden sollten beispielweise auch die Möglichkeit erhalten, der Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen zu widersprechen. Eine Änderung an dieser Vorgabe ist nicht Teil der jetzt kurzfristig geplanten Maßnahmen, wird aber von der Kommission überprüft. Sie könnte in die grundlegende Reform der MiFID II-Richtlinie einfließen, die nach aktuellen Plänen für Herbst 2020 vorgesehen ist.

Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt seit mehr als 125 Jahren die Interessen bayerischer Genossenschaften. Zu seinen 1.212 Mitgliedern zählen 227 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 985 Unternehmen aus Branchen wie Landwirtschaft, Energie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Sie bilden mit rund 50.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Anteilseignern eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2019)

Quelle: Genossenschaftsverband Bayern (ots)

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