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Schadenshöhe im Prozess gegen Porsche SE weitet sich auf über zwei Milliarden USD aus

Archivmeldung vom 30.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Achtzehn Investmentfonds sind heute der Klage gegen Porsche Automobil Holding SE ("Porsche SE") und zwei der früheren Chefs, Wendelin Wiedeking und Holger Härter, beigetreten. Vorgeworfen wird den Angeklagten Betrug und Manipulation im Zusammenhang mit dem gescheiterten Übernahmeversuch der Volkswagen AG ("VW") im Jahr 2008.

Nach dem Hinzukommen der neuen Kläger wollen die Fonds - mittlerweile sind es 35 - Schäden in Höhe von mehr als 2 Milliarden USD einklagen. Schäden, die entstanden, nachdem Porsche SE das ausgelöst hat, was The New York Times als "kurze Sequenz von historischen Ausmassen" bezeichnet hat.

Die erweiterte Anklage, die am heutigen Morgen beim Bundesgericht in Manhattan eingereicht wurde, erläutert ausführlicher, wie Porsche SE den Preis der VW-Aktien durch heimliche Aufkäufe im grossen Stil manipuliert hat. Der erweiterten Anklageschrift zufolge hielt Porsche SE diese Massenkäufe frei gehandelter Aktien geheim. Das Unternehmen habe wiederholt irreführende Aussagen gemacht und Optionen bei verschiedenen Geschäftspartnern verbreitet, um dadurch seinen wachsenden Aktienanteil zu vertuschen. Dies verursachte bei den Fonds der Kläger Leerverkäufe der VW-Aktien. Als Porsche SE am 26. Oktober 2008 plötzlich bekannt gab, wie viele VW-Aktien das Unternehmen tatsächlich in seiner Hand hatte, kam es zu einem massiven Short Squeeze. Der Preis der VW-Aktien schoss in die Höhe und vervielfachte sich - kurzzeitig erreichte er sogar die 1.000-Euro-Grenze. Die betroffenen Investoren verloren Milliarden, als sie ihre Leerpositionen nun decken mussten. Auf Kosten der Kläger und anderer erreichte Porsche SE so durch den Verkauf eines Teils seiner künstlich in die Höhe gejagten Aktien horrende Gewinne.

Die heute eingereichte Klageschrift umfasst bisher unbekannte Details der Strategie von Porsche SE. Dazu gehören u. a. folgende:

  • Weniger als eine Woche, bevor Porsche SE die Wahrheit bekannt gab - dass der Konzern mehr als 74 Prozent der VW-Aktien angehäuft hatte - wurden Telefongespräche mit Investmentberatern in New York durchgeführt, in denen Porsche SE versuchte, die New Yorker Berater davon zu überzeugen, dass es weit von der 75-Prozent-Grenze entfernt war. Unter anderem gab das Unternehmen vor, eine einfache Mehrheit der Aktien erwerben zu wollen, "das Erreichen von 75 Prozent steht nicht auf dem Plan". Einem anderen Fond teilte Porsche SE mit, es würde keine weiteren Aktien mehr kaufen, sobald es einen Anteil von 50-55 Prozent erreicht hätte.
  • Porsche SE gab mindestens einem Kläger gegenüber zu, es würde seine Optionen bei verschiedenen Geschäftspartnern verteilen, um ein Bekanntwerden des Plans zu verhindern.
  • Die betrügerische Strategie von Porsche SE zielte speziell auf Leerverkäufer ab. Um unbemerkt einen Anteil von 75 Prozent der Aktien zu erreichen, musste Porsche die Leerverkäufer dazu bringen, Aktien von Inhabern, die ihre Aktien nicht selbst verkaufen wollten oder konnten, zu leihen und sie an Porsche oder dessen Options-Partner zu verkaufen. Ohne den zusätzlichen Bestand durch die Leerverkäufe hätte Porsche niemals 75 Prozent der Aktien erwerben können.
  • Porsche SE finanzierte seine Optionsstrategie teilweise durch den Verkauf von Put-Optionen. Als der VW-Preis in der dritten Oktoberwoche 2008 zurückging, drohten die Verbindlichkeiten aus den Put-Optionen, das Unternehmen in den Bankrott zu treiben. Um dies zu verhindern, trieb Porsche den Preis der VW-Aktien in die Höhe - nämlich durch die Bekanntgabe seiner Optionsposition am 26. Oktober, die wiederum zur Short-Squeeze-Situation führte.

Der Fall ist mit der Bezeichnung Elliott Associates, L.P., et al, v. Porsche Automobil Holding SE, et al, No. 10-civ-532 (HB)(THK) im Südlichen Bezirk von New York anhängig.

Quelle: Elliott Associates, L.P.

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