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Verbraucherzentrale mahnt Banken ab

Archivmeldung vom 22.08.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bei 43 Banken eine juristische Prüfung der auf den jeweiligen Homepages veröffentlichten Preisverzeichnisse vorgenommen. Dabei wurden die Gebührentabellen von 6 Großbanken, 5 Sparkassen und Raiffeisenbanken, 13 Direktbanken sowie 19 Regionalbanken geprüft.

Im Ergebnis wurde nahezu jedes dritte Kreditinstitut wegen unzulässiger Klauseln abgemahnt. Gegen 14 Banken hat die Verbraucherzentrale daher ein Abmahnverfahren eingeleitet. Nicht bei allen Banken, die online sind, werden die Kunden detailliert über ihre Preise informiert. Bei einem Institut fehlte das Preisverzeichnis komplett.

„Am häufigsten abgemahnt haben wir Gebührenklauseln, die ein Entgelt für die Rückgabe einer Lastschrift vorsahen.“, erläuterte Markus Lietz, Experte für Geld und Banken bei der Verbraucherzentrale. Auch für die Übertragung von Wertpapieren zu Lasten eines Depots darf kein Entgelt verlangt werden, hat der BGH am 30. November letzten Jahres befunden ( Az: XI ZR 49/04).

Pressemitteilung Banktip.de vom 22.08.2005

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