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Post erleidet Schlappe gegen Fintech: Gericht weist Antrag auf Unterlassung bei eSign zurück

Archivmeldung vom 20.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die Deutsche Post AG hat bei ihrem harten Verdrängungskurs auf dem Markt der digitalen Identifizierungslösungen eine Schlappe vor dem Landgericht Köln einstecken müssen. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin 'Capital' in seiner Online-Ausgabe. Der Bonner Dax-Konzern hatte versucht, das Münchner Fintech IDnow mit einer einstweiligen Verfügung dazu zu drängen, das Bewerben ihres neuen Produktes "eSign" in wesentlichen Punkten zu unterlassen. Die Post warf dem Fintech vor, ihre Aussagen seien "irreführend und damit wettbewerbswidrig".

Ende August wurde der Fall vor dem Landgericht Köln verhandelt. Die Kammer folgte dem Antrag der Post in sieben von neun Punkten nicht. Lediglich bei zwei Punkten empfahl das Gericht IDnow, den Widerspruch gegen den Verfügungsantrag zurückzunehmen. Das Münchner Fintech folgte der Empfehlung. Die Post muss nun 85 Prozent der Kosten des Verfahrens tragen. Und sie muss nun ihrerseits mit einer Klage wegen Patentrechtsverletzung rechnen.

Der Fall zeigt, wie hart umkämpft der Markt der digitalen Ident-Verfahren und e-Signing-Lösungen ist. Ein Markt, den die Post als ehemaliger Staatsmonopolist jahrzehntelang für sich in Anspruch genommen hat. Ein Ident-Verfahren ist immer dann nötig, wenn man beispielsweise online ein Konto eröffnen, einen Kredit beantragen oder eine Kreditkarte ordern will. Bis zur Einführung des Video-Ident-Verfahrens war der Gang zur Postfiliale die einzige Alternative zur Legitimation in einer Bankfiliale.

Ende April hatte IDnow sein neues Produkt "eSign" vorgestellt. In einer Pressemitteilung präsentierte das Fintech den "Vertragsabschluss der Zukunft: Kreditverträge, Vollmachten und Co. - zum ersten Mal per Smartphone". Als "weltweit erster Anbieter" böte IDnow eine Geldwäschegesetz-konforme Online-Identifizierung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Dabei werde die Unterschrift via Schriftform ersetzt. Neben Finanzdienstleistern und Versicherern hätten auch Städte und Kommunen sowie Krankenkassen Interesse angemeldet, um bequem Verträge rechtssicher zu unterschreiben.

Nur wenige Tage später reagierte die Post und verlangte die Unterlassung entscheidender Werbeaussagen. In großen Teilen folgte die Kammer der Argumentation der Post nicht. IDnow darf lediglich nicht mehr damit werben, dass die e-Signing-Lösung europaweit durch ein erteiltes Patent geschützt sei. Das Patent, so merkte die Kammer an, beziehe sich nämlich nicht auf die gesamte e-Signing-Lösung, sondern lediglich auf den ersten Schritt - die Video-Identifizierung.

Damit habe sich die Post ein Eigentor geschossen, ist die Meinung in München. Denn somit hätte die Post in dem Verfahren zugegeben, dass das Video-Ident-Verfahren, das mittlerweile auch die Post anbietet, von einem europäischen Patent geschützt ist. Nach einer erfolgreichen Patent-Klage "könnten wir Wettbewerbern - auch der Post - verbieten, das Video-Ident-Verfahren anzubieten", heißt es in München. Rechtliche Schritte gegen die Post seien "zum aktuellen Zeitpunkt" zwar nicht geplant. "Mittelfristig schließen wir das aber nicht aus", teilt IDnow mit.

Quelle: Capital, G+J Wirtschaftsmedien (ots)

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