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Thüringer Landwirte leiden unter der anhaltenden Trockenheit

Archivmeldung vom 04.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Maria Lanznaster  / pixelio.de
Bild: Maria Lanznaster / pixelio.de

In den Monaten Januar bis Mai wurden in Thüringen im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt weniger als 50 % der sonst üblichen Niederschläge gemessen. Es ist daher bereits jetzt absehbar, dass für dieses Jahr eine ausreichende und kontinuierliche Futterversorgung der Tierbestände über entsprechende Wintervorräte problematisch wird. Aus diesem Grund ermöglicht das Thüringer Landwirtschaftsministerium eine erleichterte Bewirtschaftung auf geförderten Grünlandflächen.

Fast ein Drittel des gesamten Thüringer Grünlandes wird nach speziellen naturschutzfachlichen Vorgaben bewirtschaftet. Die mit den Naturschutzmaßnahmen des Programms zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP) eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich Schnittzeitpunkt, Tierbesatzdichte bzw. des Düngungsverzichts sind jeweils naturschutzfachlich begründet und gelten im Regelfall für einen Zeitraum von fünf Jahren. Soweit von der Trockenheit besonders betroffene Landwirtschaftsbetriebe heute die Notwendigkeit sehen, eine Bewirtschaftung abweichend von den eingegangenen KULAP-Verpflichtungen vornehmen zu müssen, kann dies auf Antrag des Zuwendungsempfängers mit der örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde vereinbart werden. Allerdings werden auch nur solche Ausnahmen zugelassen, die mit dem jeweiligen Schutzziel vereinbar sind.

„Auf diese Weise können wir die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe bei der Sicherstellung der betrieblichen Futterbasis unterstützen“, sagte Thüringens Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz. Der Minister bittet die unteren Naturschutzbehörden ausdrücklich, entsprechende Anträge wohlwollend zu entscheiden.

Quelle: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)

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