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Biolebensmittelhändler Dennree behindert Gewerkschaftsarbeit

Archivmeldung vom 22.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Denn's Biomarkt in Mainz (Symbolbild)
Denn's Biomarkt in Mainz (Symbolbild)

Foto: Jan Hagelskamp1
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Dem Biolebensmittelgroßhändler Dennree aus Oberfranken darf nach einem Urteil des Berliner Landgerichts vorgeworfen werden, er behindere in seinem Betrieb gewerkschaftliche Arbeit. Das berichtet die in Berlin erscheinende überregionale Tageszeitung junge Welt.

Dennree (u.a. Betreiber der Bioladenkette Denn's), ein Unternehmen, das bundesweit über 6.600 Mitarbeiter beschäftigt und 2019 einen Jahresumsatz von mehr als einer Milliarde Euro erzielt hat, hat durch gezielte Schikanen versucht, Betriebsratswahlen zu behindern.

Darüber hatte junge Welt im Oktober 2019 ausführlich berichtet und zahlreiche Belege für die Einschätzung angeführt, die Gewerkschaft ver.di sei Dennree "ein Dorn im Auge". Dagegen zog der Biohändler - der ansonsten das Image eines von ethischen Grundsätzen geleiteten Unternehmens pflegt - vor Gericht. Es folgte eine lange juristische Auseinandersetzung, die am 28.12.2020 mit einem rechtskräftigen Urteil des Berliner Landgerichts ihren Abschluss fand.

Die Richter stellten fest, dass die in besagtem Artikel enthaltenen Wertungen im wesentlichen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien und konstatierte, mit Blick auf den jW-Artikel werde "ein möglicher Widerspruch zwischen Außen- und Innendarstellung" bei Dennree deutlich.

Chefredakteur Stefan Huth kommentiert das Urteil: "Kurs halten lohnt sich. Während andere Medien und selbst ver.di sich von dem aggressiven Gebaren des Konzerns offenbar haben einschüchtern lassen, ließ junge Welt sich nicht kleinkriegen. Hier ging es darum, die Öffentlichkeit über das höchst zweifelhafte Verhalten der Unternehmerseite zu informieren, also um Pressefreiheit und somit Grundsätzliches."

Quelle: junge Welt (ots)

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