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"Black Friday" in Deutschland: Klage gegen US-Handelskonzern Amazon

Archivmeldung vom 06.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Der US-Online-Handelskonzern Amazon wird in Deutschland wegen Verletzung der geschützten Wortmarke "Black Friday" auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt. Klägerin und Markeninhaberin ist die Super Union Holdings Ltd., eine internationale Medien- und IP-Holding.

Eine ganze Milliarde Euro Umsatz an nur einem einzigen Tag - die Bedeutung von Sale Events in Deutschland ist in den letzten Jahren stetig gestiegen und wird dies auch weiterhin. Kein Wunder, dass internationale Konzerne hier auch mitmischen möchten: Der US-Handelsriese Amazon benutzt dabei die bereits seit 2013 eingetragene Wortmarke "Black Friday" ungenehmigt, um eigene Verkaufsveranstaltungen bzw. Rabattaktionen auf verschiedenen Plattformen durchzuführen und zu bewerben. Die beim Landesgericht Hamburg eingereichte Klage der Super Union Holdings Ltd. richtet sich u.a. auf Unterlassung der Markenrechtsverletzung, sowie auf Schadenersatz für die bisherige Nutzung. Im Falle einer Verurteilung drohen bei jeder Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot Ordnungsgelder in Höhe von bis zu EUR 250.000.

Bereits im letzten Jahr setzte die Markeninhaberin mehrfach ihre Rechte durch und ließ dabei auch Facebook- und Twitter-Seiten von Mitbewerbern bzw. deren Suchmaschinen-Marketing einstellen. Diese Abmahnungen wegen Verletzung der registrierten Wortmarke "Black Friday" hatten auch für mediale Aufregung gesorgt - was aber unverständlich ist: Wie jede Markeninhaberin setzt sich auch die Super Union Holdings Ltd. gegen Verletzungen ihrer Markenrechte zur Wehr - dies allerdings immer mit Augenmaß. Das ist nicht nur üblich, sondern sogar notwendig, denn wer seine Marke nicht entsprechend durchsetzt, dem drohen Schutzeinbußen oder gar der Verlust der Markenrechte. Zudem ist es wichtig, die Interessen der Händler zu schützen, die Lizenzen für die Verwendung der Marke legal erstanden haben, um ihr Sale Event als "Black Friday" durchzuführen. Viele davon sind kleine und mittelgroße Händler, aber auch deutsche Medienkonzerne. Auch in diesem Jahr hat sich die Markeninhaberin bereits mehrfach gegen Markenrechtsverletzungen mit Abmahnungen gewehrt, wie jüngst z.B. gegen das US-Rabattportal Groupon.

Anstatt die Marke einfach zu verwenden, kann jeder, der nicht darauf verzichten mag, eine Lizenz erwerben. Die angemeldete Wortmarke "Black Friday" wurde von der Super Union Holdings Ltd. wie im letzten Jahr exklusiv an die Black Friday GmbH mit dem Sitz in München und Wien lizensiert. Sie ist u.a. Betreiberin der Plattform [www.blackfridaysale.de] (http://www.blackfridaysale.de) und kann darüber die "Black Friday"-Rabattaktionen der teilnehmenden Händler entsprechend bewerben, sowie Sublizenzen für die rechtskonforme Verwendung der geschützten Wortmarke erteilen.

Quelle: Greenberg Advisory (ots)

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