Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Mindestlohn: Einzelhandel fürchtet Ladensterben in Ostdeutschland

Mindestlohn: Einzelhandel fürchtet Ladensterben in Ostdeutschland

Archivmeldung vom 06.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Stihl024 / pixelio.de
Bild: Stihl024 / pixelio.de

Der deutsche Einzelhandel fürchtet nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro ein Ladensterben in Ostdeutschland. Für mittelständische, zumeist familiengeführte Einzelhändler in strukturschwachen Gebieten stelle der gesetzliche Mindestlohn ein "besonders hohes Risiko" dar, warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) in seiner Stellungnahme für den "Branchendialog" des Bundesarbeitsministeriums zum Mindestlohn, berichtet die "Welt".

Es sei zu befürchten, dass der Mindestlohn im Bereich der zahlenmäßig weit überwiegenden Gruppe der Kleinunternehmen zu einem Ladensterben führen werde. Dies werde auch negative Folgen für die Nahversorgung und den Arbeitsmarkt in diesen Regionen haben. Besonders betroffen sei der Osten Deutschlands. Der Anteil der Personalkosten am Gesamtumsatz sei im Einzelhandel hoch und liege bei 20 Prozent.

"Verlierer des gesetzlichen Mindestlohns sind besonders die Unternehmen und Regionen, die eigentlich auf die volle Unterstützung der Politik angewiesen sind", sagte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE. "Kleinere Betriebe werden wohl aufhören", klagt auch der Arbeitgeberverband der Landwirtschaft GLFA. "Wenn der Lebensmittelhandel nicht die kostengerechte Bezahlung der Produkte übernimmt, dann wird Produktion aus Deutschland abwandern", sagte GLFA-Geschäftsführer Burkhard Möller der "Welt". "Nach unseren bisherigen Erfahrungen mit den großen Discountern bin ich skeptisch."

Ein besonderes Problem mit dem Mindestlohn haben die Taxiunternehmen: "Jeder Handwerker kann die durch den Mindestlohn entstehenden Mehrkosten auf seine Preise aufschlagen, die Taxi-Unternehmer aber nicht", sagte der Präsident des Deutschen Taxi und Mietwagenverbandes BZP, Michael Müller, der Zeitung. Die Tarife für Beförderungsleistungen werden von den Kommunen festgelegt, Anpassungen dauern bis zu zwei Jahre. Daher plädieren die Taxiunternehmen für einen gesetzlichen Stichtag, an dem die mehr als 800 kommunalen Gremien der Preisanpassung zugestimmt haben müssen - oder aber für eine zweijährige Übergangsfrist.

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte betroffenen Branchen angeboten, ihre Probleme mit der Umsetzung des Mindestlohns zu schildern. Die Frist für die Stellungnahmen zu diesem Branchendialog läuft am Freitag aus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte christ in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige