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Zeitung: Stromverbraucher sollen für Netze vor der Küste haften

Archivmeldung vom 15.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Stromverbraucher sollen künftig an den milliardenschweren Risiken für den Betrieb der Netze und Windanlagen auf hoher See beteiligt werden. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, über den die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) in ihrer Mittwochsausgabe berichtet. Die Zeitung schreibt , dass sich die Stromkunden, die ohnehin schon durch die in Milliardenschritten steigende Umlage für die Ökostromförderung belastet werden, auf weitere Kostenerhöhungen einstellen müssen.

In dem Entwurf ist festgelegt, welche Entschädigung einem Windparkbetreiber wann zusteht, falls der erzeugte Strom nicht abtransportiert werden kann. Von der Klärung der Haftungsfrage verspricht sich die Regierung ein Ende der Blockade von Investitionen in den Ausbau der Offshore-Windenergie. Die neuen Regeln betreffen vor allem die für Netzanschlüsse in Nord- und Ostsee verantwortlichen Unternehmen Tennet und 50Hertz. Die Änderungen laufen darauf hinaus, dass die Stromkunden bei Netzstörungen für den größten Teil der Ausfälle haften werden. Der Netzbetreiber selbst muss nur dann für Schäden aufkommen, wenn er die Unterbrechung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Selbst bei grober Fahrlässigkeit trägt der Netzbetreiber nur 20 Prozent selbst, den Rest kann er über eine Haftungsumlage weiterwälzen.

In dem Papier wird ausdrücklich auf die Möglichkeit steigender Stromkosten hingewiesen, weil Windparkbetreiber statt einer Verlängerung der Förderungsdauer durch die EEG-Umlage einen pauschalen Schadensersatz bei Netzunterbrechungen verlangen können. "Dies kann eine Erhöhung der Strompreise zur Folge haben", heißt es laut F.A.Z. Doch soll diese zusätzliche Umlage auf den Strompreis begrenzt werden. Auf wie viele Cent je Kilowattstunde, lässt der Entwurf, der seit dem Wochenende den Ministerien zur Prüfung vorliegt, offen. Details sollen in einer Verordnung der Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates festgelegt werden.

Die hohen und bisher ungeklärten Haftungsrisiken gelten neben gravierenden technischen Schwierigkeiten als ein Grund dafür, dass private Kapitalgeber trotz der vergleichsweise hohen garantierten Verzinsung von 9 Prozent mit konkreten Investments bisher überaus zögerlich waren. Da die Bundesregierung in ihren Szenarien zur Energiewende einen Ausbau der Offshore-Stromproduktion auf 10000 Megawatt bis 2020 und 25000 Megawatt bis 2030 plant, kommen ihr die Verzögerungen sehr ungelegen. Schleppende Investitionen wirken sich auch auf die gerade an der Nordsee-Küste entstandene Zulieferindustrie für Windanlagen negativ aus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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