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Grenzpreis für Strom 2014: + 3,3 % zum Vorjahr

Archivmeldung vom 20.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: H.D.Volz / pixelio.de
Bild: H.D.Volz / pixelio.de

Der Grenzpreis für Stromlieferungen an Sondervertragskunden lag nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2014 bei 13,27 Cent je Kilowattstunde. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 3,3 % gegenüber dem Jahr 2013 gestiegen - damals hatte er 12,84 Cent je Kilowattstunde betragen.

Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus Stromlieferungen an Sondervertragskunden. Gemäß der Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung sowie den Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.

Der Durchschnittserlös bei der Abgabe an alle Letztverbraucher belief sich im Jahr 2014 auf 16,55 Cent je Kilowattstunde, das war ein Plus von 3,2 % gegenüber 2013. Bei der Abgabe an Haushaltskunden nahmen die Versorgungsunternehmen 2014 im Durchschnitt 23,86 Cent je Kilowattstunde ein, das waren 2,9 % mehr als 2013.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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