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Verdi: Allianz-Standorte können nicht gegen den Willen der Beschäftigten geschlossen werden

Archivmeldung vom 24.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Allianz-Beschäftigten sind nach Meinung der Gewerkschaft Verdi nicht nur vor Entlassungen, sondern auch vor Versetzungen an andere Standorte geschützt. Das sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Uwe Foullong dem Tagesspiegel (Samstagausgabe).

Die Beschäftigten könnten sich gegen Änderungskündigungen wehren, wenn die Versetzung mit einem Umzug verbunden wäre. Betriebsbedingte Kündigungen hätten sie nicht zu befürchten, weil diese bis 2009 ausgeschlossen seien. "Die Beschäftigten sind vor Zwangsmaßnahmen geschützt", sagte Foullong. Damit sei es vorerst auch nicht möglich, Standorte gegen den Willen der Belegschaft zu schließen.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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