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Umweltbundesamt bestätigt Zahlen und Berechnung zum Feuerwerk in eigener Publikation

Archivmeldung vom 01.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Feuerwerk (Symbolbild)
Feuerwerk (Symbolbild)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) begrüßt das Engagement des Umweltbundesamts (UBA), mit Blick auf die Veröffentlichung der jährlich erscheinenden Broschüre zum Thema Feuerwerk auf die neue Berechnungsgrundlage zurückgegriffen zu haben und die Aussagen über Feinstaubemissionen anzupassen.

In der am Freitag, den 27. November, veröffentlichten Broschüre nennt das UBA eine jährliche Feinstaubemission von 2.050 Tonnen durch Feuerwerk. Der Anteil des an Silvester erzeugten Feinstaubs liegt dabei bei 1.477 Tonnen, wie der VPI bereits im Vorfeld mitgeteilt hat. Die weiteren 573 Tonnen entfallen auf die unterjährigen Feuerwerke. Bei einer jährlichen Gesamtbelastung von zirka 210.000 Tonnen Feinstaub PM10 pro Jahr in Deutschland beträgt der Anteil des Feuerwerks gerade einmal 0,97 Prozent. Der Anteil des Silvesterfeuerwerks liegt bei 0,7 Prozent. Zum Vergleich: Staatlich geförderte Holzfeuerungsanlagen machen einen Anteil von rund neun Prozent aus.

"Seit Jahren bemängeln wir, dass die auf europäischer Ebene festgelegten Werte nicht der Realität entsprechen. Mit unseren Messungen und dem anschließenden Austausch mit dem Umweltbundesamt konnten wir nun eine realitätsnahe Berechnungsgrundlage aufzeigen, die nicht nur die realen Feinstaubwerte von Feuerwerk einbezieht, sondern auch die reale Menge verkaufter Feuerwerkskörper", sagt Klaus Gotzen, Geschäftsführer des VPI. "Darüber hinaus ist bislang davon ausgegangen worden, dass 100 Prozent des Feuerwerkskörpers Feinstaub verursacht. Das ist aber natürlich quatsch: Relevant ist nur die Netto-Explosivstoffmasse."

In mehreren Gesprächsrunden haben sich UBA und VPI ausgetauscht. Mit dem Ergebnis, dass die Bundesinstitution nun die neuen Werte erstmalig selbst in ihrer jährlichen Publikation nutzt. In Absprache mit den Verantwortlichen des Umweltbundesamts hat der VPI nun einen wissenschaftlichen Beitrag über die neuen Ergebnisse erstellt und diesen bei einer anerkannten Fachzeitschrift eingereicht. Der Beitrag wird derzeit im Rahmen eines Peer-Review-Prozesses von mehreren internationalen Gutachtern geprüft. "Dieses Vorgehen - so sind wir auch mit dem UBA übereingekommen - ist der schnellstmögliche und beste Weg, um die neue Berechnungsgrundlage auf EU-Ebene anerkennen zu lassen. Das ist unser Ziel. Aufgrund der geltenden Copyright-Rechte können wir die Inhalte des Beitrags im Vorfeld jedoch nicht anderweitig publizieren", ergänzt Dr. Fritz Keller, verantwortlich für die wissenschaftlichen Messungen beim VPI. "Wir hoffen auf eine Vorveröffentlichung unseres Beitrags noch vor dem Jahreswechsel."

Neben den korrigierten Aussagen zu Feinstaub-Emissionen ist das UBA auch noch einmal detaillierter auf die Kohlendioxid-Emissionen durch sowie auf die Inhaltsstoffe in Feuerwerkskörpern eingegangen. Der CO2-Anteil des Feuerwerks an der Gesamtemission in Deutschland liegt demnach bei 0,00013 Prozent und ist laut UBA "von geringer Bedeutung". Sehr deutlich geht das UBA auch detaillierter auf in Feuerwerk befindliche Stoffe ein. In der Vergangenheit haben Kritiker u. a. dargestellt, dass zum Beispiel Blei, Arsen oder andere Schwermetalle und giftige Stoffe im Feuerwerk enthalten seien. Dazu schreibt das UBA in seiner Broschüre: "In der Europäischen Norm EN 159475:2015 sind Anforderungen an die Konstruktion und Funktion von Feuerwerkskörpern festgelegt. Sie schließt auch die Verwendung von verschiedenen Substanzen und Substanzgemischen aus, die zu einer Gefährdung führen würden. Dazu zählen zum Beispiel Hexachlorbenzol, Schwermetalle wie Arsen, Blei und Quecksilber, Pikrate und Mischungen aus Chloraten mit Metallen, Schwefel oder Sulfiden."

"Lange Zeit schon mussten wir uns vielen Vorwürfen stellen, die nun durch die Inhalte dieser Broschüre auch von offizieller Seite entkräftet wurden. Tatsache ist, dass bereits vor der vom UBA zitierten Norm die dort genannten Substanzen verboten waren. Teilweise bereits seit Ende der 1990er, Anfang der 2000er Jahre. Trotz dessen werden sie noch heute - auch von offiziellen Stellen - verwendet", fasst Thomas Schreiber, Vorstandsvorsitzender des VPI, zusammen.

Quelle: Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) (ots)

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