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Vermögende nutzen "Familiengenossenschaften" zur Steuerumgehung

Archivmeldung vom 01.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Steuererklärungen und -anträge, Steuerrecht (Symbolbild)
Steuererklärungen und -anträge, Steuerrecht (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Genossenschaftsmodell, das eigentlich Menschen ohne viel Kapital kündigungssichere Wohnungen zu geringen Mieten ermöglichen soll, wird zunehmend für die private Bereicherung genutzt. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe.

Vermögensverwalter und Steuerberater bieten ihren Kunden an, "Familiengenossenschaften" für sie maßzuschneidern. Vermögende Privatpersonen erwerben dabei Gebäude und Grundstücke nicht mehr selbst oder über eine Firma, sondern über eine steuerbegünstigte Genossenschaft. Die Finanzbranche bedient sich dabei der Steuervergünstigungen, die der Gesetzgeber für Wohnungsbaugenossenschaften geschaffen hat. So werden weder Grunderwerbsteuern beim Einbringen von Immobilien in die Genossenschaft fällig, noch müssen Mieteinnahmen komplett versteuert werden.

Für Privatanleger hat das Modell zusätzlichen Charme. Da die Immobilien ihnen nicht privat gehören, sondern der von ihnen gegründeten Genossenschaft, fallen sie auch nicht unter die Erbschaftsteuer. "Dieses Konstrukt ist aus unserer Sicht mit dem Genossenschaftsrecht nicht vereinbar", sagte Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, dem "Spiegel". Lisa Paus, wohnungspolitische Spr echerin der Grünen im Bundestag, sagte: "Der Missbrauch der Genossenschaft zur Steuervermeidung gehört schleunigst beendet." Auch Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sieht Handlungsbedarf.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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