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Kongress plant Petition an die EU-Kommission

Archivmeldung vom 13.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Lupo/pixelio.de
Bild: Lupo/pixelio.de

Klare und verständliche Regeln für die Kennzeichnungspflichten im Autohaus, die der "Abmahnindustrie" den Nährboden entziehen: Mit dieser Forderung wollen sich die deutschen Autohändler an die EU-Kommission wenden. Auf dem 4. Fabrikatshändlerkongress am 5. Mai 2015 in Berlin planen die Teilnehmer eine entsprechende Petition zu unterzeichnen, so ein ZDK-Sprecher. Anlass dafür seien insbesondere die Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Sie kontrolliere Autohäuser und deren Werbung im Namen des Umweltschutzes auf die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften nach der deutschen Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV).

Dabei würden abstruse Verstöße wie die Schriftgröße der notwendigen Hinweise oder deren Platzierung in einer Anzeige sowie fehlende Hinweise beim Teilen von Artikeln in sozialen Netzwerken abgemahnt. Nach Angaben des ZDK hat die DUH allein bei Autohändlern in den letzten sechs Jahren rund vier Millionen Euro an Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen eingenommen. Viele Händler mussten darüber hinaus tausende von Euro in Gerichtsverfahren investieren. Das ist aus Sicht des Kfz-Gewerbes nicht länger hinnehmbar. "Jeder Händler bemüht sich nach Kräften, die Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten, aber selbst die banalsten Verstöße werden unnachgiebig geahndet. Hier wird die bestehende unsichere Rechtslage von der DUH ausgenutzt und für das eigene Geschäftsmodell missbraucht. Mit Umweltschutz hat das nichts mehr zu tun", so der ZDK-Sprecher. Daher werden die deutschen Automobilhändler in ihrer geplanten Petition insbesondere die EU-Kommission auffordern, "klare und verständliche Regelungen aufzustellen, die ein jeder erfüllen kann und die keinen Interpretationsspielraum lassen, um der von der DUH aufgebauten Abmahnindustrie den Nährboden zu entziehen", wie es in dem Papier heißt.

Im Mittelpunkt des 4. Fabrikatshändlerkongresses steht der Gegensatz "Alte versus neue Welt" oder klassisches Autohaus versus virtuelle Pop-up-Stores. Zahlreiche Praxis-Profis und anerkannte Fachleute geben Denkanstöße und fordern zur Diskussion auf. Mit dem Kongress möchte der ZDK für die zukünftigen Veränderungen und die daraus resultierenden Aufgabenstellungen im Automobilhandel sensibilisieren. Die brennenden Branchenthemen sollen mit den Referenten so aufbereitet werden, dass jeder Teilnehmer für seine Arbeit etwas mitnehmen kann.

Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ots)

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