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Preise für Wohnimmobilien im 2. Quartal 2021: +10,9 % zum Vorjahresquartal

Archivmeldung vom 24.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /SB

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 2. Quartal 2021 um durchschnittlich 10,9 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Dies ist der größte Preisanstieg bei den Wohnimmobilientransaktionen seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, haben sich Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber dem Vorquartal im Schnitt um 3,7 % verteuert.

Die Preise stiegen sowohl in den Städten als auch in ländlichen Regionen deutlich an. Ein besonders starker Anstieg wurde erneut in den TOP 7 Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf) beobachtet: So erhöhten sich die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser in den sieben Metropolen um 14,7 % gegenüber dem Vorjahresquartal, Eigentumswohnungen verteuerten sich um 12,9 %. In den anderen kreisfreien Großstädten stiegen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 11,9 %, Eigentumswohnungen kosteten 10,5 % mehr als im 2. Quartal 2020.

Ähnlich starke Preissteigerungen zeigten sich auch in dünn besiedelten ländlichen Kreisen: Dort verteuerten sich Häuser um 11,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal, Wohnungen um 9,2 %.

Mit der aktuellen Veröffentlichung wurde das Ergebnis des 1. Quartals 2021 für den bundesweiten Häuserpreisindex um -0,5 Prozentpunkte bezogen auf die Veränderungsrate zum Vorjahresquartal revidiert (vorläufiger Wert: +9,4 %, revidierter Wert: +8,9 %). In einzelnen Fällen, zum Beispiel für Eigentumswohnungen in dünn besiedelten ländlichen Kreisen, lagen die Revisionsdifferenzen deutlich höher. Diese Revisionen werden regelmäßig durchgeführt, um nachträgliche Meldungen von Transaktionsdaten zu berücksichtigen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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