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Klägeranwalt: Telekom muss keinen Schadenersatz zahlen

Archivmeldung vom 24.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Schadenersatzprozess gegen die Deutsche Telekom vor dem Landgericht Frankfurt könnte am Ende einen überraschenden Ausgang nehmen: Einer der Anlegeranwälte, Ralf Plück aus Wiesbaden, erwartet, dass die Telekom - auch wenn sie am Ende verurteilt werden sollte - nicht zahlen muss.

"Ich gehe davon aus, dass sie sich am Ende das Geld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückholen wird", sagte Plück dem Tagesspiegel (Montagausgabe). Hintergrund: Die Telekom hatte im dritten Börsengang T-Aktien aus dem Besitz der staatseigenen KfW platziert, die auch das Geld einnahm. "Die Telekom hat angegeben, dass sie sich für den Fall einer Haftung an der KfW schadlos halten kann", so Plück. Die KfW wollte dies auf Anfrage nicht kommentieren. Auch von der Telekom war dazu zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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