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Steuerflucht: Zoll beobachtet erhöhtes Bargeldaufkommen an der Grenze zu Luxemburg

Archivmeldung vom 08.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Flagge vom Großherzogtum Luxemburg
Flagge vom Großherzogtum Luxemburg

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wegen der angekündigten Abschaffung des Bankgeheimnisses in Luxemburg holen offenbar immer mehr Steuerhinterzieher ihr Geld zurück: "Wir beobachten in den vergangenen zwei Monaten ein erhöhtes Bargeldaufkommen nahe der Luxemburger Grenze", sagte Zolloberinspektor Daniel Schirra vom Hauptzollamt Saarbrücken der "Welt am Sonntag".

Die Zahl der verschickten Kontrollmitteilungen an die jeweiligen Finanzämter zum Abgleich von Kontodaten habe sich in den Monaten April und Mai gegenüber dem Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt, teilte das Hauptzollamt gegenüber der Zeitung weiter mit.

Anfang April hatte Luxemburgs Regierung beschlossen, sich ab 2015 zumindest bei Zinserträgen dem automatischen Informationsaustausch innerhalb der Europäischen Union (EU) anzuschließen. Vergangenen Monat verständigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU zudem darauf, das Bankgeheimnis grundsätzlich innerhalb Europas abzuschaffen.

Von einem "konstant hohen Niveau" bezüglich Bargeldfunden und Kontrollmitteilungen ist laut "Welt am Sonntag" bei den Hauptzollämtern Lörrach und Singen die Rede, deren Beamte für Teile der Schweizer Grenze zuständig sind. Seit dem Scheitern des Steuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz fordern einige Schweizer Banken ihre Kunden dazu auf, sich gegenüber dem heimischen Finanzamt zu erklären. Anderenfalls müssten die Kunden die Bank verlassen.

Beim Grenzübertritt innerhalb der EU muss jemand nur auf Befragen mitteilen, wenn er Bargeld im Wert von 10.000 Euro und mehr dabei hat. An der Grenze zur Schweiz müssen solche Beträge dagegen unaufgefordert angezeigt werden. Bei falschen oder unvollständigen Angaben werden in der Regel 25 Prozent des entdeckten Betrages einbehalten. Unabhängig von der Höhe des mitgeführten Betrages kann der Zoll eine Kontrollmitteilung an das zuständige Finanzamt schicken. Dafür müssen die Beamten bei ihrer Kontrolle Hinweise auf eine Kontoverbindung im Nachbarland finden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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