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Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf

Archivmeldung vom 19.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de
Bild: einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de

Am 11. und 12. September 2017 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe. Erste Ergebnisse liegen nun vor.

Im Fokus standen die Fahrer von Lastkraftwagen und Kleintransportern. Dabei haben 2.600 Zöllnerinnen und Zöllner rund 13.000 sowohl in- als auch ausländische Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Ziel der Schwerpunktprüfung war es, unangemessene Arbeitsbedingungen im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe aufzudecken. Deshalb wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft.

Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in rund 1.900 Fällen Geschäftsunterlagen eingesehen.

Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 66 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Festgestellt wurden hauptsächlich Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften sowie sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten.

In mehr als 2.000 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Neben Hinweisen auf Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die illegale Ausländerbeschäftigung.

Die im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe beschäftigten Arbeitnehmer unterliegen den Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG. Der Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro. Dies gilt auch für ausländische Fahrer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland für grenzüberschreitende Transporte nach Deutschland entsandt werden.

Quelle: Generalzolldirektion (ots)

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