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vzbv kritisiert Kreditvergabe der Banken

Archivmeldung vom 25.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine stärkere Verantwortung der Banken bei der Vergabe von Verbraucherkrediten gefordert. Außerdem hält der Verband einen besseren Schutz der Verbraucher in der EU-Verbraucherkreditrichtlinie für notwendig.

„Intransparenz, Scoring-Verfahren, variable Zinsen und horrende Vorfälligkeitsentschädigungen machen die Kreditnehmer zum Spielball der Banken“, meint vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Konkret möchte der vzbv eine verbesserte Darstellung der realen Kreditkosten und eine stärkere Vergleichbarkeit der Konditionen. Verdeckte Kosten wie beispielsweise die Vertragskosten von Sparverträgen oder Kosten für die Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten erschweren dem Verbraucher die Suche nach dem individuell günstigsten Angebot.

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie soll außerdem eine leichtfertige Kreditvergabe sowie Wucherzinsen für finanziell schwache Verbraucher verhindern. Durch die Einführung von Basel II machen Banken die Kreditvergabe immer weitreichender von der Risikobewertung des einzelnen Kunden abhängig. Die Kriterien, die zur Ermittlung des Vertragszinsens benutzt werden, bezeichnet der vzbv als hochgradig intransparent und zum Teil willkürlich. So kommt es, dass Kunden für einen Kredit bei der selben Bank unterschiedliche Zinsen zahlen müssen.

Der Verband fordert deshalb von den Banken, in der Bonitätsrechnung keine unzulässigen oder diskriminierenden Faktoren mit einzubeziehen. Außerdem muss der Verbraucher Informationen zu den Ablehnungsgründen bekommen. Die Bank soll auch für eine leichtfertige Kreditvergabe haften. Ebenso soll die EU-Verbraucherkreditrichtlinie auch für Immobilienkredite und Kredite von mehr als 50.000 Euro sowie Bürgschafts- und Leasingverträge gelten.

Quelle: Pressemitteilung Banktip.de

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