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Lösung im Streit um Banker-Boni in Sicht

Archivmeldung vom 27.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

In den seit Monaten andauernden EU-Verhandlungen über Banker-Boni zeichnet sich eine Lösung ab. Die EU-Finanzminister hätten ihren Widerstand gegen gesetzliche Obergrenzen für die Leistungsprämien von Bankern im Grundsatz aufgegeben, erfuhr das "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe) aus Verhandlungskreisen.

Das vom Europaparlament geforderte Limit für kurzfristig ausgezahlte Boni sei nicht mehr zu verhindern, sagte ein hochrangiger EU-Diplomat. Demnach darf die Prämie das Festgehalt im Normalfall nicht mehr überschreiten. Im Ausnahmefall darf die Prämie maximal doppelt so hoch sein wie das Fixgehalt – aber nur, wenn die Hauptversammlung dies vorab genehmigt hat.

Die strikte Deckelung wird aber wahrscheinlich nicht für alle Prämien gelten. Die Obergrenze könne höher ausfallen, wenn die Boni erst nach einer längeren Wartezeit an die Manager beziehungsweise Wertpapierhändler ausgezahlt würden, sagten EU-Diplomaten. Voraussetzung dafür sei, dass die Prämie aus Wertpapieren mit einer Laufzeit von mindestens drei Jahren bestehe.

Mit dem Kompromissvorschlag sei die irische EU-Präsidentschaft am Mittwoch in die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit dem Europaparlament und der EU-Kommission gegangen. Irland führt die EU-Staaten im ersten Halbjahr 2013 und vertritt deshalb in den Trilog-Verhandlungen die Interessen des EU-Finanzministerrats. Die Iren seien sehr zuversichtlich, mit diesem Angebot an das Parlament zu Abschluss zu kommen, hieß es in Brüssel.

Eine Einigung über die Banker-Boni würde den Weg frei machen für die Umsetzung der Basel III-Eigenkapitalanforderungen in europäisches Recht. Vor allem wegen des Boni-Streits stecken die neue EU-Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) und die dazu gehörige Verordnung (CRR) seit Monaten in der EU-Gesetzgebungsmaschine fest. Die Folge ist, dass sich die Basel III-Eigenkapitalvorgaben in Europa verzögern. CRD IV tritt wahrscheinlich erst Anfang 2014 in Kraft, und damit ein Jahr später als geplant.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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