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Landgericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen Messe Frankfurt

Archivmeldung vom 16.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das Landgericht Frankfurt hat den Widerspruch der Messe Frankfurt GmbH und zweier ihrer Tochterfirmen gegen eine einstweilige Verfügung wegen widerrechtlicher Versendung von E-Mails und Verstößen gegen das Datenschutzrecht zurückgewiesen. Die einstweilige Verfügung ist einer von mehreren rechtlichen Schritten, die die Demat GmbH, Veranstalterin der Euromold, gegen die Messe Frankfurt eingeleitet hat. Demat hat wegen des rechtswidrigen Vorgehens der Messe Frankfurt mittlerweile auch Schadensersatzklagen gegen die Messe Frankfurt bei Gericht anhängig gemacht.

"Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Mandantin erneut Recht gibt. Denn die Messe Frankfurt greift mit rechtswidrigen und extrem aggressiven Methoden die bisherige Gastmesse Euromold an, um eine eigene Konkurrenzmesse (formnext) aufzubauen. Die Euromold ist seit über 20 Jahren die weltgrößte Messe dieser Art und wurde durch die rechtswidrige Vorgehensweise der Messe Frankfurt in erheblichem Maß geschädigt. Das Urteil des LG Frankfurt ist darüber hinaus für die gesamte Messe-Branche von großer Bedeutung. Messeveranstalter müssen sicher sein, dass die der Messe zur Verfügung gestellten Daten sicher sind und nicht zu eigenen Zwecken genutzt werden. Zumindest in rechtlicher Hinsicht hilft auch insoweit das Urteil des LG Frankfurt", sagt Christian Kusulis, Anwalt der Kanzlei Graf von Westphalen, der die Veranstalter der Euromold zusammen mit seinen Kollegen Dr. Süß und Schuhmann vertritt. Darüber hinaus haben die Anwälte für Demat Schadensersatzklagen gegen die Messe Frankfurt eingereicht.

"Die Messe Frankfurt GmbH und ihre Tochterunternehmen haben durch diese Vorgänge international gültige Standards verletzt", so Kusulis. Denn die Messe Frankfurt GmbH hatte während der laufenden Euromold 2014

  • Werbemails für die eigene Konkurrenzmesse an die Aussteller der Euromold geschickt und dabei rechtswidrig Adressdaten ihres Kunden Demat verwandt,
  • Euromold-Aussteller auf ihren Messeständen persönlich kontaktiert und für die eigene Konkurrenzmesse akquiriert,
  • über Nacht in den Hallen der laufenden Euromold Flyer der eigenen Konkurrenzmesse auf den Messeständen der Euromold-Aussteller ausgelegt,
  • auf der Abschluss-Pressekonferenz der Euromold für die Konkurrenzmesse akquiriert,
  • an allen Hallen-Ein- und Ausgängen der laufenden Euromold zahlreiche Plakate der Konkurrenzveranstaltung aufgestellt.

Zudem hatte die Messe Frankfurt GmbH bereits Monate vor der Euromold im Jahr 2014 zahlreiche Aussteller für eine Studie zur geplanten ersten Durchführung der eigenen Konkurrenzmesse angesprochen und vergeblich versucht, für diese den Markennamen "mold+form" anzumelden.

Messe Frankfurt verletzt Subsidiaritätsprinzip

In der mündlichen Verhandlung wurde ferner eine fehlende Befugnis der Messe Frankfurt zur Durchführung der Messe formnext und das daraus folgende Verbot, die Messe durchzuführen, erörtert. Hintergrund ist, dass die Messe Frankfurt dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt gehört und daher als sogenanntes "kommunales Unternehmen" dem im Kommunalrecht verankerten Subsidiaritätsprinzip unterliegt. Danach dürfen sich kommunale Unternehmen wie die Messe Frankfurt nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn der öffentliche Zweck dies rechtfertigt und zudem kein privates Unternehmen zur Verfügung steht, dass den Zweck erfüllen könnte. "Vorliegend ist schon nicht ersichtlich, dass der öffentliche Zweck die Veranstaltung der Messe gebietet. Zudem stand mit Demat ein Messeveranstalter bereit, der - anders als die insoweit völlig unerfahrene Messe Frankfurt - eine jahrzehntelagen Erfahrung mit dieser Branchenmesse hat", sagt Anwalt Dr. Frank Süß abschließend.

Die Demat GmbH begrüßte die Entscheidung des Landgerichts ausdrücklich. Nach zwei Jahrzehnten erfolgreicher Zusammenarbeit sei man von dem rechtswidrigen unlauteren Geschäftsgebaren der Messe Frankfurt sehr enttäuscht, das in der Messebranche mehr als ungewöhnlich sei. Man werde diese erneute Bestätigung zum Anlass nehmen, weitere rechtliche Schritte gegen die Messe Frankfurt und deren Messe formnext zu prüfen. Dies sei man auch den Austellern gegenüber schuldig, bei denen das Vorgehen der Messe Frankfurt ebenfalls auf Unverständnis gestoßen sei. Die Erfolgsgeschichte der Euromold werde man auch an einem neuen Messeplatz unbeirrt weiterschreiben.

Quelle: DEMAT - Direct Exposition Managing And Trading GmbH (ots)

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