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Schlichtungsstellen von Banken und Sparkassen erleben eine Flut von Kundenbeschwerden

Archivmeldung vom 16.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Jetzt reicht's: Zu viel Werbung macht wütend. Bild: pixelio.de/Thorben Wengert
Jetzt reicht's: Zu viel Werbung macht wütend. Bild: pixelio.de/Thorben Wengert

Der Streit über die Rückzahlung von Gebühren nach dem verbraucherfreundlichen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom April vergangenen Jahres hat nach Informationen des Tagesspiegels zu einer Beschwerdewelle bei den Schlichtungsstellen des Sparkassen-, Genossenschafts- und Privatbankensektors geführt.

So stiegen beim Ombudsmann der privaten Banken die Beschwerden im vergangenen Jahr um knapp 45 Prozent auf 6476, knapp 1800 Anträge bezogen sich auf das BGH-Urteil. Die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands verzeichnete gar einen Anstieg um 53 Prozent auf 6002 Fälle, rund 3300 drehten sich um das BGH-Urteil. Beim Ombudsmann der Genossenschaftsbanken nahm die Zahl der Anträge von 1421 im Jahr 2020 auf 3270 zu, 1968 Anträge seien davon auf das BGH-Urteil zurückführen, teilte eine Sprecherin auf Tagesspiegel-Anfrage mit.

Für Verbraucher hat die Schlichtung einen großen Vorteil: Sie ist kostenlos, und ein Antrag bei der Schiedsstelle verhindert, dass mögliche Ansprüche verjähren. Aus diesem Grund haben viele Kunden am Jahresende noch schnell den Verjährungsjoker gezogen. Ein Großteil der Fälle sei noch in Bearbeitung, sagte eine Sprecherin des Bankenverbands dem Tagesspiegel, "weil diese größtenteils im Dezember 2021 eingereicht wurden".

Was sich bisher abzeichnet: Die Erfolgsaussichten der Beschwerden sind höchst unterschiedlich. Bei den privaten Banken sind 333 Fälle bereits im Vorfeld zugunsten der Verbraucher entschieden worden, die Schlichter haben in weiteren 15 Fällen im Sinne der Kunden entschieden. Bei den Volks- und Raiffeisenbanken lag die Erfolgsquote zumindest bei 40 Prozent, bei den Sparkassen lehnen die Ombudsmänner dagegen kategorisch alle Rückzahlungen ab, wenn es um Zeiträume geht, die länger als drei Jahre zurückliegen. Die Sparkassen berufen sich auf ein entsprechendes BGH-Urteil zu Energielieferverträgen, die Schlichter unterstützen diese Linie.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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