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Geldwäschegesetz gefährdet E-Geld

Archivmeldung vom 27.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/photoshopgraphics.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/photoshopgraphics.com / pixelio.de

Prepaid-Zahlungsmittel erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Das aus dem starken Wachstum resultierende Marktvolumen des E-Geldes beträgt aktuell 850 Mio. Euro pro Jahr. Der aktuell vorliegende Entwurf zur Änderung des Geldwäschegesetzes könnte das Bezahlen mit dem E-Geld jedoch unattraktiv und umständlich machen, denn er folgt einem radikalen und europaweit einzigartigen Kurs.

Aus Sicherheitsgründen greifen Kunden vermehrt zu Prepaid-Zahlungsmitteln. Doch diese Sicherheit ist laut dem Prepaid-Forum Deutschland nun in Gefahr. Das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht haben in Berlin einen Entwurf zur Änderung des Geldwäschegesetzes vorgestellt, der eine Identifikationspflicht beinhaltet.

Der Verkäufer müsste sich nach dem neuen Gesetzesentwurf eine Kopie des Ausweises des Käufers machen und diese Daten gut aufheben. Der Aufwand und die Kosten wären dabei jedoch laut Hugo Godschalk, PaySys Consultancy GmbH http://paysys.de , eher abschreckend und würden dazu führen, dass das E-Geld an den derzeitigen 40.000 Verkaufsstellen wie Kioske oder Tankstellen nicht mehr angeboten werden kann. "Die Identifizierung des Käufers ist nicht nur lästig und verzögert den Zahlungsvorgang erheblich, sondern ist auch datenschutzrechtlich kritisch zu sehen", so Godschalk gegenüber pressetext.

Frage der Verhältnismäßigkeit

14.000 Meldungen zum Geldwäscheverdacht gingen im Jahr 2010 bei der zuständigen Behörde ein. Davon wurden lediglich 94 als Verdachtsanzeigen registriert, bei denen Tatverdächtige ein internetbasiertes Zahlungssystem benutzten. Das entspricht einem Prozentsatz von 0,67. "Da stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahme zur Bekämpfung etwaiger Geldwäsche," merkt Godschak an. Das Prepaid-Forum bemüht sich nun um einen neuen Entwurf des Gesetzes, welche das Bezahlen mit dem elektronischen Geld weiterhin attraktiv erscheinen lässt.

Quelle: www.pressetext.com Lydia Stübler

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