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OTTO gibt Unterlassungsverpflichtungserklärung ab: Versicherungsportal führte Verbraucher in die Irre

Archivmeldung vom 12.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die 'OTTO FinanzPlus GmbH'/Hamburg hat gegenüber dem Verein 'Wirtschaft im Wettbewerb'/Düsseldorf eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben.

Darin verpflichtet sich das Tochterunternehmen des weltweit zweitgrößten Onlinehändlers Otto-Group, nicht mehr den Eindruck zu erwecken, daß unter einer Vielzahl namhafter Versicherer genau das Angebot herausgesucht würde, das perfekt zum interessierten Verbraucher passe, wenn dies nicht zutrifft.

Der Branchendienst 'versicherungstip' hatte zuvor berichtet, daß der OTTO-Online-Shop zwar damit werbe, bei diversen Versicherungsprodukten (z. B. Hausrat, Rechtsschutz und Riester-Rente) für jeden Verbraucher aus einer Vielzahl von Angeboten das individuell passende herauszusuchen; tatsächlich jedoch bei allen Versicherungsbereichen, mit Ausnahme der Kfz-Versicherung, eine ausschließliche Bindung an je einen Produktpartner bestehe. Der 'versicherungstip' wertete dieses Geschäftsgebaren, das von Otto FinanzPlus-Geschäftsführer Werner Goewe eingeräumt wurde, als Irreführung der Verbraucher und schaltete den Verein 'Wirtschaft im Wettbewerb' (WIW) ein. WIW-Geschäftsführerin Dr. Viola Huber erklärte: "Gerade im hart umkämpften Versicherungsmarkt ist es mit Blick auf die Fairneß im Wettbewerb und dem Schutz des Verbrauchers unerläßlich, daß keine irreführenden Angaben gemacht werden."

Quelle: 'markt intern'-Verlag

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