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Wirtschaft zweifelt an weiterer Insolvenzantragspflicht-Aussetzung

Archivmeldung vom 10.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zweifel und Zweifeln
Zweifel und Zweifeln

Bild: Eigenes Werk /OTT

Wirtschaft und Insolvenzverwalter haben Zweifel an dem Vorhaben von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) geäußert, die Antragspflicht für Firmen-Pleiten bis März 2021 auszusetzen.

"Eine Verlängerung der Frist würde einseitig zulasten der Gläubiger gehen und damit weitere Unternehmen gefährden", sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer dem "Handelsblatt". "Wir brauchen stattdessen kurzfristig eine Reform des Insolvenzrechts."

Ein Teil der insolvenzgefährdeten Unternehmen könne mit rechtzeitigen Sanierungsmaßnahmen gerettet werden. Dafür bedürfe es neuer Verfahren außerhalb der klassischen Insolvenz. Der DIHK-Präsident fordert deshalb, die EU-Restrukturierungsrichtlinie rasch umzusetzen, die ohnehin in deutsches Recht überführt werden muss – allerdings erst bis Juli 2021. "Ziel muss es sein, dass Unternehmen zum Beispiel mit ihren wichtigsten Gläubigern Sanierungsmaßnahmen vereinbaren können", bekräftigte Schweitzer.

"Für eine kurze Zeit war die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht als Beruhigungspille für die Wirtschaft vertretbar", sagte Insolvenzverwalter Lucas Flöther dem "Handelsblatt". Diese Pille dürfe aber nur vorübergehend verabreicht werden. Andernfalls würden "Unternehmens-Zombies" geschaffen. Der Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz kann unterdessen eine weitere Aussetzung bis März nächsten Jahres noch nachvollziehen. Viele Unternehmen hätten durch Staatskredite hohe Schulden aufgebaut und bräuchten mehr Zeit, die Schulden durch Verkäufe von nicht betriebsnotwendigem Vermögen abzubauen. "Es muss allerdings dann wieder einen Punkt geben, an dem die Normalität zurückkehrt", sagte Geiwitz der Zeitung. "Deswegen sollte spätestens im Sommer 2021 Schluss mit Sonderregelungen sein."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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