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Kartellrechtsverstöße: Bafin prüft Selbstanzeigen von Autobauern

Archivmeldung vom 24.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die BaFin: Supermacht ohne demokratische Kontrolle - Ein Staat im Staat mit Exekutive, Legislative und Judikative in einer Organisation.
Die BaFin: Supermacht ohne demokratische Kontrolle - Ein Staat im Staat mit Exekutive, Legislative und Judikative in einer Organisation.

Bild: Königreich Deutschland /Ott

Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüft, ob durch die Selbstanzeigen von Autobauern wegen möglicher Kartellrechtsverstöße Ad-hoc-Pflichten der börsennotierten Konzerne verletzt wurden. "Wir schauen uns den Sachverhalt derzeit an und entscheiden dann, wie wir weiter verfahren", sagte eine Sprecherin der "Welt".

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass zwei Autobauer Selbstanzeigen - sogenannte Bonusanträge - wegen möglicher Kartellrechtsverstöße abgegeben hatten. Fraglich ist jedoch, ob die Konzerne nicht zugleich eine Ad-hoc-Mitteilung an die Aktionäre hätten absetzen müssen. Seit Bekanntwerden der möglichen Kartellverstöße haben die Aktien der großen Autokonzerne stark verloren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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