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Discounter Netto für Verkäufe unter Einstandspreis abgemahnt

Archivmeldung vom 31.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Lebensmitteldiscounter Netto hat gegen das wettbewerbsrechtliche Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis verstoßen, indem er mehrfach und über eine längere Zeit Milchprodukte bis zu 40 Prozent unter dem Einstandspreis verkauft hat.

Dies hat das Bundeskartellamt in Bonn in einem aktuellen Beschluss festgestellt. Damit reagierten die Wettbewerbswächter auf wiederholte Beschwerden des Deutschen Bauernverbandes (DBV). DBV-Präsident Gerd Sonnleitner begrüßte die Entscheidung des Bundeskartellamtes ausdrücklich.

Damit würde zumindest längerfristig angelegten Preisdumping-Aktionen eine deutliche Absage erteilt, bekräftigte er. Nach Auffassung des DBV zeigt die Abmahnung jedoch auch, dass die bestehende gesetzliche Regelung nicht ausreicht. Immer wieder würden Lebensmitteldiscounter versuchen, durch Verkaufsaktionen mit billigen Milch- und Molkereiprodukten die Spielräume des bislang zulässigen „gelegentlichen“ Verkaufs unter Einstandspreis auszuschöpfen. Durch die Streichung dieses Privilegs zugunsten des Einzelhandels müsste der Praxis des Verschleuderns von Lebensmitteln zu nicht Kosten deckenden Preisen ein Riegel vorgeschoben werden. Der DBV fordert deshalb, das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Wettbewerbsgesetzes zügig zum Abschluss zu bringen. Damit wäre zukünftig auch bei kurzfristigen Sonderaktionen ein Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis nicht mehr zulässig. Auch der Lebensmitteleinzelhandel müsse anerkennen, dass Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln ihren Wert haben und diese nicht als Lockmittel missbraucht werden dürfen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Bauernverband (DBV)


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