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Staatsanwaltschaft sieht Ungereimtheit in Aussage von Peter Hartz zur VW-Affäre

Archivmeldung vom 29.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

In der VW-Affäre hat die Braunschweiger Staatsanwaltschaft Zweifel an der Stichhaltigkeit der Aussage des wegen Untreue angeklagten früheren Konzern-Personalvorstands Peter Hartz. Dabei geht es um die Genehmigung der umstrittenen Sonderbonuszahlungen an den ehemaligen Betriebsratschef Klaus Volkert. Das berichtet das Hamburger Magazin stern in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe.

Klaus Volkert hatte zusätzlich zu seinem Gehalt sowie herkömmlichen Bonuszahlungen heimlich rund zwei Millionen Euro an Sonderboni erhalten. Hartz übernahm in der Vernehmung dafür die alleinige Verantwortung. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Zahlung der Sonderboni neben der Untreue den Verdacht der unrechtmäßigen Begünstigung eines Betriebsrats.

Tatsächlich weisen die Angaben von Hartz jedoch eine Ungereimtheit auf, die auch der Staatsanwaltschaft auffielen: So gab Hartz zu Protokoll, im Jahr 1994 habe der Vorstandsausschuss für Führungskräfte (VAF) des Konzerns für Volkert die herkömmlichen Bonuszahlungen beschlossen. Dem Ausschuss gehörte neben Hartz auch der damalige VW-Chef und heutige Aufsichtsrat Ferdinand Piech an. Seiner Personalakte ist allerdings zu entnehmen, dass Volkert zu diesem Zeitpunkt schon diesen Bonus erhielt - etwa für die Jahre 1991 und 1992 jeweils rund 50.000 Euro. Allein die diskret gezahlten Sonderboni wurden erstmals für 1994 gewährt.

Was Hartz und Piech damals genau beschlossen, will die Staatsanwaltschaft nach stern-Informationen nun durch neue Vernehmungen klären. Piech weist in seiner Zeugenvernehmung von Frühjahr 2006 jede Beteiligung oder Mitwisserschaft an dem VW-Skandal zurück.

Quelle: Pressemitteilung stern

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