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Allianz Lebensversicherung will Versicherte nicht an Stillen Reserven beteiligen

Archivmeldung vom 16.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Allianz Lebensversicherung beteiligt schätzungsweise 30.000 Kunden, deren Lebensversicherungen am Neujahrstag 2008 abgelaufen sind, nicht an den Stillen Reserven in den Kapitalanlagen.

Wie das Wirtschaftsmagazin 'Capital' in seiner aktuellen Ausgabe (Heft 3/2008, EVT 17. Januar) berichtet, bestätigte die Versicherungsaufsicht BaFin dagegen einen Anspruch solcher Kunden: "Scheidet ein Versicherungsnehmer vertragsgemäß am 1. Januar 2008 aus, erhält er seinen vollen Anteil an den Bewertungsreserven", erklärte die Behörde gegenüber 'Capital'.

Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) können die Kunden bei Auszahlung der Verträge seit Jahresbeginn erstmals einen Anteil an dem Mehrwert in den Kapitalanlagen beanspruchen. Die Allianz muss demnach die Hälfte ihrer Stillen Reserven von zuletzt rund 13 Milliarden Euro auf die Lebensversicherungskunden umlegen und den ausscheidenden ihren Anteil auszahlen. Nach Hochrechnungen des größten deutschen Policen-Aufkäufers Cash Life, der zahlreiche Verträge der großen Versicherer im Portfolio hat, könnten Durchschnittsversicherte der Allianz rund 2.000 Euro erwarten. Gemessen an 30.000 Anspruchsberechtigten stünden damit 60 Millionen Euro an Nachzahlungen auf dem Spiel.

Die Allianz bleibt jedoch hart: "Die Neuregelung der Überschussbeteiligungen nach der VVG-Reform erstreckt sich nicht auf Lebensversicherungsverträge, die scheinbar am 1. Januar enden", hatte die Allianz gegenüber "Capital" bereits im Dezember erklärt und am 11. Januar in einer Vorstandssitzung erneut bekräftigt. Die Versicherungszeit ende am Vortag um 24 Uhr. Andere Lebensversicherer wie die AXA bejahen den Anspruch dieser Kunden ebenso wie der Branchenverband GDV und unabhängige Versicherungsberater: Sie berufen sich auf eine versicherungsjuristische Klausel, nach der die Verträge jeweils um 12 Uhr mittags beginnen und enden. Der frühere Allianz-Agent Bernhard Schmidt, der zwei Verträge mit Fälligkeit am Neujahrstag besaß, will seinen Anspruch durchsetzen: "Zahlt die Allianz nicht, beschwere ich mich bei der BaFin", kündigt er gegenüber 'Capital' an. Gibt die Behörde ihm Recht, müsste die Allianz an rund 30.000 Versicherte nachzahlen, sofern im Vertrag nichts anderes vermerkt ist.

Quelle: 'Capital'

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