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Arbeitsministerium: Mindestlohn in Fleischbrache kommt zum 1. August

Archivmeldung vom 30.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Der Mindestlohn in der Fleischbranche soll zum 1. August in Kraft treten. Das erklärte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums auf Nachfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Demnach werde das Kabinett am Mittwoch die Lohnuntergrenze von zunächst 7,75 Euro aller Voraussicht nach annehmen. Bereits einen Tag später soll der Beschluss im Bundesanzeiger erscheinen und damit zum Monatsanfang verbindlich sein, schreibt die "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Ursprünglich hatten sich die Tarifparteien zu einem Start am 1. Juli entschlossen. Das scheiterte aber aus formalen Gründen. Branchengrößen wie beispielsweise Wiesenhof hatten daraufhin erklärt, trotzdem den Mindestlohn schon zahlen zu wollen. Dazu hatte auch die Gewerkschaft NGG aufgerufen. "Jeder Arbeitgeber, der sich ab dem 1. Juli um den Mindestlohn drückt, handelt asozial", sagte Vize-Chef Claus-Harald Güster noch im Juni der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Die Lohnuntergrenze war nach massiver Kritik an den Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche beschlossen worden. Nach zähen Verhandlungen hatten sich die Schlachtunternehmen mit der Gewerkschaft NGG auf die Lohnuntergrenze geeinigt, die auch für die ausländischen Werkvertragsarbeiter gelten soll. Stück für Stück solle die Untergrenze auf 8,50 Euro angehoben werden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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